Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SAFTIG Besitzgesellschaft mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Drieschweidenweg 10, 56648 Saffig
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRA 22368
EUID
DET2210V.HRA22368
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 71/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Mechthild Greve
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261/30479-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.06.2026 , 12:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren über das Vermögen der SAFTIG Besitzgesellschaft mbH & Co. KG ist im Antragsverfahren verlaufen. Am 10.06.2026 um 12:30 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Mechthild Greve bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mayen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 71/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SAFTIG Besitzgesellschaft mbH & Co. KG, Drieschweidenweg 10, 56648 Saffig (AG Koblenz, HRA 22368), vertr. d.: 1. SAFTIG Verwaltungsgesellschaft mbH, Drieschweidenweg 10, 56648 Saffig, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Nico Saftig, (Geschäftsführer), …
7 IN 71/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SAFTIG Besitzgesellschaft mbH & Co. KG, Drieschweidenweg 10, 56648 Saffig (AG Koblenz, HRA 22368), vertr. d.: 1. SAFTIG Verwaltungsgesellschaft mbH, Drieschweidenweg 10, 56648 Saffig, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Nico Saftig, (Geschäftsführer), ist am 10.06.2026 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Mechthild Greve, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/30479-0, E-Mail: M.Greve@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 10.06.2026
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