Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sagkob
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Bahnhofstraße 52, 65185 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 30812
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1906.HRB30812
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 307/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
07.04.2026
Gläubigerversammlung
15.09.2026
Schlusstermin
24.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Arbeitnehmerüberlassung im Fachpflegekräftebereich.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Personal & Zeitarbeit
Subbranche
Arbeitnehmerüberlassung
Geschäftstätigkeit
Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Fachpflegekräfte
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Sagkob (Aktenzeichen 10 IN 311/22) wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin ist auf den 07.04.2026 festgesetzt, wobei Widersprüche bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht einzureichen sind. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens des Schuldners Michael Sagkob wurde beschlossen, dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Gläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung zu geben. Die Abtretungsfrist endete am 09.02.2026. Die Restschuldbefreiung wird erteilt, sofern bis zum Ende der Anhörungsfrist kein Versagungsantrag gestellt wird.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH sowie das Restschuldbefreiungsverfahren des Michael Sagkob laufen parallel. Für die GmbH ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung festgesetzt wurde. Es wurden Termine für die Prüfung nachträglich…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH sowie das Restschuldbefreiungsverfahren des Michael Sagkob laufen parallel. Für die GmbH ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung festgesetzt wurde. Es wurden Termine für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie für eine besondere Gläubigerversammlung und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt. Die Schlussverteilung soll erfolgen; der verfügbare Massebestand beträgt 14.760,26 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 360.884,29 EUR. Im Restschuldbefreiungsverfahren des Michael Sagkob ist die Abtretungsfrist am 09.02.2026 endgültig abgelaufen. Das Gericht hat die Erteilung der Restschuldbefreiung beschlossen, sofern bis zum Ende der Anhörungsfrist kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird. Keine Anträge auf Versagung liegen bislang vor.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH sowie das Restschuldbefreiungsverfahren des Michael Sagkob laufen parallel. Für die Gesellschaft ist die Schlussverteilung beschlossen worden; der verfügbare Massebestand beträgt 14.760,26 EUR bei Insolvenzforderungen in…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH sowie das Restschuldbefreiungsverfahren des Michael Sagkob laufen parallel. Für die Gesellschaft ist die Schlussverteilung beschlossen worden; der verfügbare Massebestand beträgt 14.760,26 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 360.884,29 EUR. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt. Für Michael Sagkob ist die Restschuldbefreiung unter Auflagen erteilt worden, wobei die Abtretungsfrist am 09.02.2026 endet. Das Verfahren über das Gesellschaftsvermögen ist noch nicht beendet. Verschiedene Stichtage für Forderungsprüfungen und Gläubigerversammlungen wurden auf den Zeitraum bis September 2026 festgelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter dem Aktenzeichen 10 IN 307/20 anhängig. Die vorläufige Verwaltung ist mit Beschluss vom 16.12.2020 angeordnet worden. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist festgesetzt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter dem Aktenzeichen 10 IN 307/20 anhängig. Die vorläufige Verwaltung ist mit Beschluss vom 16.12.2020 angeordnet worden. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden. Ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist auf den 20.01.2026 bestimmt worden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden, wobei die Berechnungsmasse auf 17.974,34 EUR festgelegt wurde. Ein weiterer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zur besonderen Gläubigerversammlung ist auf den 15.09.2026 angesetzt. Die Schlussverteilung soll erfolgen; der verfügbare Massebestand beträgt 14.760,26 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 360.884,29 EUR zu berücksichtigen sind. Parallel dazu läuft das Restschuldbefreiungsverfahren für den Gesellschafter Michael Sagkob (Az. 10 IN 311/22). Die Abtretungsfrist ist am 09.02.2026 abgelaufen. Die Restschuldbefreiung ist dem Schuldner durch Beschluss vom 16.07.2026 rechtskräftig erteilt worden. Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Sagkob ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden. Der Schlusstermin ist auf den 24.11.2026 bestimmt. Der verfügbare Massebestand in diesem Verfahren beträgt 1.219,47 EUR bei Insolvenzforderungen von 879.881,84 EUR. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH ist noch nicht beendet, da die Schlussverteilung erst erfolgen soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 311/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Michael Sagkob, geb. am 15.08.1969, Bürgelstraße 5, 65185 Wiesbaden, Gesellschafter der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH (AG Wiesbaden , HRB 30812), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vo…
10 IN 311/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Michael Sagkob, geb. am 15.08.1969, Bürgelstraße 5, 65185 Wiesbaden, Gesellschafter der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH (AG Wiesbaden , HRB 30812), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).
Die Abtretungsfrist endete mit dem 09.02.2026. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 19.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 311/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Sagkob, geb. am 15.08.1969, Bürgelstraße 5, 65185 Wiesbaden, Gesellschafter der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH (AG Wiesbaden , HRB 30812), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderunge…
10 IN 311/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Sagkob, geb. am 15.08.1969, Bürgelstraße 5, 65185 Wiesbaden, Gesellschafter der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH (AG Wiesbaden , HRB 30812), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 307/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH, Bahnhofstraße 52, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30812), vertr. d.: 1. Bahrija Sagkob, Rheinstraße 123, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), 2. Michael Sagkob, Bürgelstraße 5, 65193 Wiesbaden, (Ge…
10 IN 307/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH, Bahnhofstraße 52, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30812), vertr. d.: 1. Bahrija Sagkob, Rheinstraße 123, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), 2. Michael Sagkob, Bürgelstraße 5, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 07.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 307/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH, Bahnhofstraße 52, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30812), vertr. d.: 1. Bahrija Sagkob, Rheinstraße 123, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), 2. Michael Sagkob, Bürgelstraße 5, 65193 Wiesbaden, (Ge…
10 IN 307/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH, Bahnhofstraße 52, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30812), vertr. d.: 1. Bahrija Sagkob, Rheinstraße 123, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), 2. Michael Sagkob, Bürgelstraße 5, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), sind die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Hirner, Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 1504-0, Fax: 0611 / 1504-52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 16.12.2020 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 15.748,76 € ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von €. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 307/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH, Bahnhofstraße 52, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30812), vertr. d.: 1. Bahrija Sagkob, Rheinstraße 123, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), 2. Michael Sagkob, Bürgelstraße 5, 65193 Wiesbaden,…
10 IN 307/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH, Bahnhofstraße 52, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30812), vertr. d.: 1. Bahrija Sagkob, Rheinstraße 123, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), 2. Michael Sagkob, Bürgelstraße 5, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 15.09.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 307/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH, Bahnhofstraße 52, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30812), vertr. d.: 1. Bahrija Sagkob, Rheinstraße 123, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), 2. Michael Sagkob, Bürgelstraße 5, 65193 Wiesbaden, (Ge…
10 IN 307/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH, Bahnhofstraße 52, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30812), vertr. d.: 1. Bahrija Sagkob, Rheinstraße 123, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), 2. Michael Sagkob, Bürgelstraße 5, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Hirner, Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 1504-0, Fax: 0611 / 1504-52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 14.760,26 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 360.884,29 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 307/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH, Bahnhofstraße 52, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30812), vertr. d.: 1. Bahrija Sagkob, Rheinstraße 123, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), 2. Michael Sagkob, Bürgelstraße 5, 65193 Wiesbaden, (Ge…
10 IN 307/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH, Bahnhofstraße 52, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30812), vertr. d.: 1. Bahrija Sagkob, Rheinstraße 123, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), 2. Michael Sagkob, Bürgelstraße 5, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Hirner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wiesbaden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 16.017,04 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus den Vergütungsfestsetzungen zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Die erwartete Vorsteuererstattung auf die vorläufige Verwaltervergütung wollte der Insolvenzverwalter nur in Höhe von 341,11 EUR statt der tatsächlichen 344,11 EUR berücksichtigt wissen. Damit beträgt die erwartete Vorsteuererstattung auf Verwaltervergütung und vorläufige Verwaltervergütung insgesamt 1957,30 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 17974,34 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 16.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 311/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Sagkob, geb. am 15.08.1969, Bürgelstraße 5, 65185 Wiesbaden, Gesellschafter der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH (AG Wiesbaden , HRB 30812), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stic…
10 IN 311/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Sagkob, geb. am 15.08.1969, Bürgelstraße 5, 65185 Wiesbaden, Gesellschafter der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH (AG Wiesbaden , HRB 30812), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 24.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 09.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 311/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Michael Sagkob, geb. am 15.08.1969, Bürgelstraße 5, 65185 Wiesbaden, Gesellschafter der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH (AG Wiesbaden , HRB 30812), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 16.07.2026 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt wor…
10 IN 311/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Michael Sagkob, geb. am 15.08.1969, Bürgelstraße 5, 65185 Wiesbaden, Gesellschafter der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH (AG Wiesbaden , HRB 30812), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 16.07.2026 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.
Das Vermögen, das der Schuldner nach dem erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 09.02.2023 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 09.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 311/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Sagkob, geb. am 15.08.1969, Bürgelstraße 5, 65185 Wiesbaden, Gesellschafter der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH (AG Wiesbaden , HRB 30812), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsst…
10 IN 311/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Sagkob, geb. am 15.08.1969, Bürgelstraße 5, 65185 Wiesbaden, Gesellschafter der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH (AG Wiesbaden , HRB 30812), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Büro Wiesbaden, Nerotal 18, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611 532 374-0, Fax: 0611 532 3554, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 1.219,47 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 879.881,84 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 09.10.2026
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