Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SAH BAU GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 145344
EUID
DEK1101.HRB145344
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 289/19
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt
Adresse
Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
17.11.2025
Gerichtsbeschluss Nachtragsverteilung
15.01.2026
Bekanntmachung
26.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAH BAU GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt hat aufgrund eines Beschlusses des Gerichts vom 15.01.2026 eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Das Entgelt des Verwalters für diese Nachtragsverteilung ist durch das Amtsgericht Hamburg festgesetzt worden. Der Verwalter hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wurde im vorliegenden Fall nach billigem Ermessen mit 25 % der nachträglich verteilten Insolvenzmasse bemessen. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zu, sofern der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 289/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145344 eingetragenen SAH BAU GmbH, Alter Teichweg 148, 22049 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhammed Turansah Yigit, Fregattenstraße 22, 2…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 289/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145344 eingetragenen SAH BAU GmbH, Alter Teichweg 148, 22049 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhammed Turansah Yigit, Fregattenstraße 22, 23558 Lübeck
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg
wird das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilung wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Verwalter hat aufgrund des Beschlusses des Gerichts vom 15.01.2026 eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Er hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Der Regelsatz wird gemäß § 2 InsVV aufgrund der nachträglich verteilten Insolvenzmasse in Höhe von EUR berechnet. Im vorliegenden Fall ist nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von 25 % angemessen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.11.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 eingesehen werden.
67g IN 289/19
Amtsgericht Hamburg, 26.03.2026
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