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Insolvenzprofil
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sakas Bau GmbH, Katzsteinstraße 15, 01219 Dresden, ist am 08.10.2026 die Vergütung festgesetzt worden. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt; ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann durch Aufgabe zur Post oder durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis maßgeblich. Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Schrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt und muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und soll begründet werden. Die Einreichung kann auch als elektronisches Dokument erfolgen, das den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) genügt. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über sichere Übermittlungswege einzureichen.
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