Laufendes Insolvenzverfahren Sachsen HRB 43001

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Insolvenzprofil

Sakas Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 43001
EUID
DEU1104.HRB43001

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
560 IN 530/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Termine & Fristen

Vergütungsfestsetzung
08.10.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sakas Bau GmbH, Katzsteinstraße 15, 01219 Dresden, ist am 08.10.2026 die Vergütung festgesetzt worden. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt; ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann durch Aufgabe zur Post oder durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis maßgeblich. Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Schrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt und muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und soll begründet werden. Die Einreichung kann auch als elektronisches Dokument erfolgen, das den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) genügt. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über sichere Übermittlungswege einzureichen.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 560 IN 530/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sakas Bau GmbH, Katzsteinstraße 15, 01219 DresdenAmtsgericht Dresden , HRB 43001 vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Sakas - wurde die Vergütung am 08.10.2026 festgesetzt Der Beschluss liegt in der…

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