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Insolvenzprofil
Sales Company - Müller & Woyde GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gaußstraße 25, 68623 Lampertheim
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 89147
EUID
DEM1103.HRB89147
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 266/20
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme
08.10.2025
Schlusstermin
25.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Telemarketing und die Erbringung von Beratungs- und Schulungsleistungen im Bereich des Telemarketing. Soweit Leistungen erbracht werden, die dem Handwerk unterliegen oder die einer gesetzlichen Genehmigung, Zulassung o.ä. bedürfen, wird die Gesellschaft die Leistungen und Arbeiten durch einen autorisierten und qualifizierten Subunternehmer erbringen lassen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sales Company - Müller & Woyde GmbH ist die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters beantragt worden, wobei die Beteiligten bis zum 08.10.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Das Verteilungsverzeichnis wurde niedergelegt; dabei sind Forderungen in Höhe von insgesamt 769.2223,49 EUR zu berücksichtigen, wobei ein Betrag von ca. 179.272,61 EUR aus der Masse zur Verfügung steht. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden, wobei die Berechnungsgrundlage die ermittelte Masse von 661.894,76 EUR ist. Der Termin für die Schlussverteilung sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist auf den 25.11.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 266/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sales Company - Müller & Woyde GmbH, Gaußstraße 25, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 89147), vertr. d.: 1. Andreas Jürgen Müller, Ginsterweg 5, 67067 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), 2. Jens Woyde, Groß-Gerauer-Straße 46, 68307 Mannheim, (Geschäf…
9 IN 266/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sales Company - Müller & Woyde GmbH, Gaußstraße 25, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 89147), vertr. d.: 1. Andreas Jürgen Müller, Ginsterweg 5, 67067 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), 2. Jens Woyde, Groß-Gerauer-Straße 46, 68307 Mannheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 08.10.2025. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 266/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sales Company - Müller & Woyde GmbH, Gaußstraße 25, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 89147), vertr. d.: 1. Andreas Jürgen Müller, Ginsterweg 5, 67067 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), 2. Jens Woyde, Groß-Gerauer-Straße 46, 68307 Mannheim, (Geschäf…
9 IN 266/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sales Company - Müller & Woyde GmbH, Gaußstraße 25, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 89147), vertr. d.: 1. Andreas Jürgen Müller, Ginsterweg 5, 67067 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), 2. Jens Woyde, Groß-Gerauer-Straße 46, 68307 Mannheim, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 769.223,49 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 179.272,61 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 14.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 266/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sales Company - Müller & Woyde GmbH, Gaußstraße 25, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 89147), vertr. d.: 1. Andreas Jürgen Müller, Ginsterweg 5, 67067 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), 2. Jens Woyde, Groß-Gerauer-Straße 46, 68307 Mannheim, (Geschäf…
9 IN 266/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sales Company - Müller & Woyde GmbH, Gaußstraße 25, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 89147), vertr. d.: 1. Andreas Jürgen Müller, Ginsterweg 5, 67067 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), 2. Jens Woyde, Groß-Gerauer-Straße 46, 68307 Mannheim, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 90 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
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X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 10 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 661.894,76 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR.
Darüber hinaus macht der Insolvenzverwalter Zuschläge für die folgenden Tatbestände geltend:
- Betriebsfortführung
- Wahrnehmung Arbeitgeberfunktion/ arbeitsrechtliche Maßnahmen
- desolate Buchhaltung
Gemäß Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Auflage, § 3 InsVV RndNr. 78 können grundsätzlich für jeden einzelnen Tatbestand, welche nach Ansicht des Gerichts alle im Verfahren begründet wurden, Zuschläge geltend gemacht werden.
Im vorliegenden Verfahren fand eine Betriebsfortführung statt. Für die kurzfristige Fortführung eines Unternehmens mittlerer Größe kann für den Insolvenzverwalter laut der Kommentierung ein Zuschlag von bis zu 50% als gerechtfertigt angesehen werden. (vgl. Haarmeyer/ Wutzke/Förster, InsVV, 4. Auflage, § 3 InsVV RndNr. 78). Der Insolvenzverwalter beantragt hier einen Zuschlag von X %.
Laut Entscheidung des BGH (AZ: IX ZB 143/08, Beschluss vom 12.05.2011) ist die Vergütung die sich unter Berücksichtigung der Erhöhung der Berechnungsgrundlage durch den erwirtschafteten Überschuss ergibt, derjenigen Vergütung gegenüberzustellen, welche der Verwalter ohne Erwirtschaftung eines Überschusses aufgrund eines Zuschlags erhielte. Der Verwalter erhält dann einen ergänzenden Zuschlag, wenn die Vergütung aufgrund der Massemehrung hinter der fiktiven Vergütung zurückbleibt. Der Zuschlag soll die Differenz etwa ausgleichen.
Vorliegend wurde kein Überschuss aus der Fortführung des Betriebs erzielt. Die Vergleichsberechnung entfällt daher.
Der Zuschlag von X % wird vorliegend als gerechtfertigt angesehen.
In der Gesamtschau kommt der Insolvenzverwalter somit auf einen Gesamtzuschlag von X %. Dies sieht das Gericht als angemessen an, der Zuschlag war daher wie beantragt festzusetzen.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 14.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 266/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sales Company - Müller & Woyde GmbH, Gaußstraße 25, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 89147), vertr. d.: 1. Andreas Jürgen Müller, Ginsterweg 5, 67067 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), 2. Jens Woyde, Groß-Gerauer-Straße 46, 68307 Mannheim, (Geschäf…
9 IN 266/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sales Company - Müller & Woyde GmbH, Gaußstraße 25, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 89147), vertr. d.: 1. Andreas Jürgen Müller, Ginsterweg 5, 67067 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), 2. Jens Woyde, Groß-Gerauer-Straße 46, 68307 Mannheim, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 25.11.2025. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 14.10.2025
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