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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 07.07.2026 um 14:17 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Salmen Real Estate Consulting GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Regina Knoop bestellt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Verwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, wobei die vorläufige Verwalterin ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung
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