Am 08.09.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Salt n Soul GmbH, Frankfurt am Main, eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Der Gläubigeranmeldefrist endet am 16.11.2026. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 30.11.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 37/26 S-10-8 Am 08.09.2026 um 17:16 Uhr ist das Insolvenzverfahren Salt n Soul GmbH, Schweizer Straße 76, 60594 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Frankfurt am Main, HRB 117576),
vertreten durch:
Yildiz Mümtaz, Gartenstraße 105, 60596 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolve…
810 IN 37/26 S-10-8 Am 08.09.2026 um 17:16 Uhr ist das Insolvenzverfahren Salt n Soul GmbH, Schweizer Straße 76, 60594 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Frankfurt am Main, HRB 117576),
vertreten durch:
Yildiz Mümtaz, Gartenstraße 105, 60596 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christian Feketija, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 85 70, Fax: 069/ 87 00 85 79 9, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, Internet: www.jfk-insolvenz.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 16.11.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 30.11.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.09.2026
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