Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SaMiJo UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hauptstraße 71, 31008 Elze
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 208997
Stammkapital
1.000,00 EUR
EUID
DEP2408.HRB208997
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 57/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.11.2025 , 10:55 Uhr
Einstellung
10.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel und Onlinehandel mit Waren aus dem Bereich Elektroartikel sowie mit Retourwaren, Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Lebensmittel und Tabakwaren (Kiosk)
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Onlinehandel & E-Commerce
Geschäftstätigkeit
Handel und Onlinehandel mit Elektroartikeln, Retourwaren, Lebensmitteln und Tabakwaren
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der SaMiJo UG (haftungsbeschränkt) ist am 24.11.2025 um 10:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nikolas Otto von der BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Hildesheim vorgehen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SaMiJo UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Elze wurde beim Amtsgericht Hildesheim behandelt. Am 24.11.2025 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wodurch Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam si…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SaMiJo UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Elze wurde beim Amtsgericht Hildesheim behandelt. Am 24.11.2025 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wodurch Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nikolas Otto bestellt worden. Später, am 10.09.2026, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 50/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SaMiJo UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 71, 31008 Elze (AG Hildesheim, HRB 208997), vertr. d.: 1. Stefanie Much, Breite Straße 4, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführerin), 2. Karsten Much, Breite Straße 4, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführer),…
51 IN 50/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SaMiJo UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 71, 31008 Elze (AG Hildesheim, HRB 208997), vertr. d.: 1. Stefanie Much, Breite Straße 4, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführerin), 2. Karsten Much, Breite Straße 4, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführer), ist am 24.11.2025 um 10:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nikolas Otto, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schiffgraben 13, 30159 Hannover, Tel.: +49 511 1233167-0, Fax: +49 511 1233167-29 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 24.11.2025
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 57/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SaMiJo UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 71, 31008 Elze (AG Hildesheim, HRB 208997), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschä…
51 IN 57/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SaMiJo UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 71, 31008 Elze (AG Hildesheim, HRB 208997), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 10.09.2026
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.