Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SanaFusion GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Liefergasse 1a, 40213 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 103961
EUID
DER1101.HRB103961
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 44/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sarah Wolf
Adresse
Kasernenstraße 51, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.03.2025 , 09:28 Uhr
Eröffnung
01.06.2025 , 09:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.07.2025
Berichtstermin
03.08.2025
Masseunzulänglichkeit
06.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Das Errichten und Betreiben von Infusionszentren zur Immuntherapie, Immunoptimierung, intravenösen Low-Level-Laser Sauerstoffanreicherung, der Beratung in Fragen der Nahrungsergänzung sowie die Erbringung von Heilkunde gemäß § 1 Heilmittelpraxisgesetz durch geprüfte Heilpraktikerinnen, einschließlich mit der Heilkunde im Zusammenhang stehende sonstige Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SanaFusion GmbH ist am 01.06.2025 um 09:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 17.03.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Sarah Wolf zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde ebenfalls Frau Wolf ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 13.07.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.08.2025. Am 06.08.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 44/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103961 eingetragenen SanaFusion GmbH, Liefergasse 1a, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Marcel Wainwright,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersch…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 44/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103961 eingetragenen SanaFusion GmbH, Liefergasse 1a, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Marcel Wainwright,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2025, um 09:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sarah Wolf, Kasernenstraße 51, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 21.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 44/25
Düsseldorf, 01.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 44/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103961 eingetragenen SanaFusion GmbH, Liefergasse 1a, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Marcel Wainwright,
ist am 06.08.202…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 44/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103961 eingetragenen SanaFusion GmbH, Liefergasse 1a, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Marcel Wainwright,
ist am 06.08.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 44/25
Amtsgericht Düsseldorf, 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 44/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103961 eingetragenen SanaFusion GmbH, Liefergasse 1a, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Marcel Wainwright,
ist am…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 44/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103961 eingetragenen SanaFusion GmbH, Liefergasse 1a, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Marcel Wainwright,
ist am 17.03.2025, um 09:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Kasernenstraße 51, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 44/25
Amtsgericht Düsseldorf, 17.03.2025
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