Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
sander interieur GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Behrener Str. 7, 66117 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 7814
EUID
DEV1109.HRB7814
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
63 IN 18/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme Vergütung
24.04.2024
Prüfungstermin
21.01.2025
Prüfungstermin
17.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Werkstatt für hochwertigen Ladenbau, Innenausbau und individuelle Möbel
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der sander interieur GmbH ist beim Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 63 IN 18/23 anhängig. Die Geschäftsführer Patrick Sander und Norbert Sander vertreten die Gesellschaft. Im Verlauf des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Das Gericht hat daraufhin die Vergütung und die erstattbaren Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt (§§ 63, 64 InsO). Als Grundlage für die Berechnung diente eine Masse von 241.048,16 €, woraufhin der Pauschbetrag festgelegt wurde. Gegen diese Vergütungsfestsetzung steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu. Zudem wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für die Bestreitung dieser Forderungen ist der 17.10.2025. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der sander interieur GmbH ist beim Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 63 IN 18/23 anhängig. Die Geschäftsführung besteht aus Patrick Sander und Norbert Sander. Im Verlauf des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der sander interieur GmbH ist beim Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 63 IN 18/23 anhängig. Die Geschäftsführung besteht aus Patrick Sander und Norbert Sander. Im Verlauf des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, woraufhin das Gericht eine Masse von 241.048,16 € zugrunde legte und die Vergütung festsetzte. Gegen diese Festsetzung bestand die Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde bis zum 24.04.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der erste genannte Prüfungsstichtag war der 17.10.2025, ein weiterer Termin wurde auf den 21.01.2025 festgesetzt. Gegen die Beschlüsse zur Forderungsprüfung stand der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7814 eingetragenen sander interieur GmbH, Behrener Straße 7, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7814 eingetragenen sander interieur GmbH, Behrener Straße 7, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Sander, und Herrn Norbert Sander,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis & Kollegen, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 24.04.2024 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1.) Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 20.03.2024.
63 IN 18/23
Amtsgericht Saarbrücken, 10.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7814 eingetragenen sander interieur GmbH, Behrener Straße 7, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7814 eingetragenen sander interieur GmbH, Behrener Straße 7, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Sander, und Herrn Norbert Sander,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 241.048,16 € zugrunde gelegt. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.03.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 20 eingesehen werden.
63 IN 18/23
Amtsgericht Saarbrücken, 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7814 eingetragenen sander interieur GmbH, Behrener Straße 7, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7814 eingetragenen sander interieur GmbH, Behrener Straße 7, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Sander, und Herrn Norbert Sander,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 20 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
63 IN 18/23
Amtsgericht Saarbrücken, 05.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7814 eingetragenen sander interieur GmbH, Behrener Straße 7, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 18/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7814 eingetragenen sander interieur GmbH, Behrener Straße 7, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patrick Sander, und Herrn Norbert Sander,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 20 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
63 IN 18/23
Amtsgericht Saarbrücken, 10.12.2024
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