Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Plusklimahaus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Niederlosheimer Straße 85, 66679 Losheim am See
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 106667
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEV1109.HRB106667
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
110 IN 56/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf
Adresse
Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.04.2024
Gläubigerversammlung
21.05.2024 , 08:40 Uhr
Prüfungstermin
19.12.2024
Frist zur Stellungnahme
14.08.2026
Schlusstermin
29.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und Realisierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern (CO₂ - neutral und selbstversorgend).
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Hochbau
Geschäftstätigkeit
Planung und Realisierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plusklimahaus GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.04.2024; bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Des Weiteren wird ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin bestimmt. Gegenstand ist die Zustimmung zum Verkauf des zur Masse gehörenden Grundbesitzes (Moselstr. 19, 66693 Mettlach-Orscholz) zu einem Kaufpreis in Höhe von mindestens 160.000 EUR. Dieser Termin findet am 21.05.2024 um 08:40 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, statt. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, gilt die Zustimmung als erteilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plusklimahaus GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Saarbrücken hat die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 29.04.2024 festgelegt wurde. Im weiteren Verlauf wurde eine Gläubigerversammlung für d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plusklimahaus GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Saarbrücken hat die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 29.04.2024 festgelegt wurde. Im weiteren Verlauf wurde eine Gläubigerversammlung für den 21.05.2024 anberaumt, um über die Zustimmung zum Verkauf eines Grundstücks in Orscholz zu beschließen. Zudem hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt; die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 14.08.2026 schriftlich Stellung zu nehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plusklimahaus GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Saarbrücken hat in mehreren Bekanntmachungen Verfahrensschritte angeordnet. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag ursprünglich auf de…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plusklimahaus GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Saarbrücken hat in mehreren Bekanntmachungen Verfahrensschritte angeordnet. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag ursprünglich auf den 29.04.2024 festgelegt war. Später wurde ein weiterer Prüfungsstichtag für den 19.12.2024 bestimmt. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Herbert als Verfahrensbevollmächtigter bestellt. Eine Gläubigerversammlung wurde für den 21.05.2024 zur Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verkauf eines Grundstücks in Mettlach-Orscholz anberaumt. Zudem hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, wofür eine Anhörung im schriftlichen Verfahren angeordnet wurde; die Frist zur Stellungnahme endet am 14.08.2026.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plusklimahaus GmbH ist eröffnet. Zunächst wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei die Prüfungsstichtage der 29.04.2024 und der 19.12.2024 waren. Im weiteren Verlauf wurde eine Gläubigerversammlung am 21.05.2024 zur Beschlussfassung über den Verkauf von Gru…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plusklimahaus GmbH ist eröffnet. Zunächst wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei die Prüfungsstichtage der 29.04.2024 und der 19.12.2024 waren. Im weiteren Verlauf wurde eine Gläubigerversammlung am 21.05.2024 zur Beschlussfassung über den Verkauf von Grundbesitz anberaumt. Später beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung, wogegen bis zum 14.08.2026 Widerspruch eingelegt werden konnte. Das Verfahren ist in der Phase der Schlussverteilung angelangt. Der Schlusstermin wurde für den 29.10.2026 angeordnet, an dem die Beteiligten zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis Stellung nehmen konnten. Die Insolvenzverwalterin hat ihre Vergütung festsetzen lassen. Nach der Anzeige der Verwalterin betragen die Forderungen im Range des § 38 InsO 367.606,84 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 102.591,91 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106667 eingetragenen Plusklimahaus GmbH, Niederlosheimer Straße 85, 66679 Losheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Grü…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106667 eingetragenen Plusklimahaus GmbH, Niederlosheimer Straße 85, 66679 Losheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Grünewald,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
110 IN 56/23
Amtsgericht Saarbrücken, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106667 eingetragenen Plusklimahaus GmbH, Niederlosheimer Straße 85, 66679 Losheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Grü…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106667 eingetragenen Plusklimahaus GmbH, Niederlosheimer Straße 85, 66679 Losheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Grünewald,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Herbert, Dieselstr. 2, 66130 Saarbrücken
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
- Zustimmung zum Verkauf des zur Masse gehörenden Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch von Orscholz, Blatt 3580 (Moselstr. 19, 66693 Mettlach-Orscholz) zu einem Kaufpreis in Höhe von mindestens 160.000 EUR,
bestimmt auf
Dienstag, 21.05.2024, 08:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
110 IN 56/23
Amtsgericht Saarbrücken, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106667 eingetragenen Plusklimahaus GmbH, Niederlosheimer Straße 85, 66679 Losheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Grü…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106667 eingetragenen Plusklimahaus GmbH, Niederlosheimer Straße 85, 66679 Losheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Grünewald,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Herbert, Dieselstr. 2, 66130 Saarbrücken
hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 14.08.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 56/23
Amtsgericht Saarbrücken, 20.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106667 eingetragenen Plusklimahaus GmbH, Niederlosheimer Straße 85, 66679 Losheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Grü…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106667 eingetragenen Plusklimahaus GmbH, Niederlosheimer Straße 85, 66679 Losheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Grünewald,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
110 IN 56/23
Amtsgericht Saarbrücken, 26.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106667 eingetragenen Plusklimahaus GmbH, Niederlosheimer Straße 85, 66679 Losheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tho…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106667 eingetragenen Plusklimahaus GmbH, Niederlosheimer Straße 85, 66679 Losheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Grünewald,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
29.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
110 IN 56/23
Amtsgericht Saarbrücken, 14.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106667 eingetragenen Plusklimahaus GmbH, Niederlosheimer Straße 85, 66679 Losheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tho…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106667 eingetragenen Plusklimahaus GmbH, Niederlosheimer Straße 85, 66679 Losheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Grünewald,
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 20.12.2023 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 154.549,78 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 6 Gläubigern auf EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung des 1-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 08.01.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 eingesehen werden.
110 IN 56/23
Amtsgericht Saarbrücken, 14.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106667 eingetragenen Plusklimahaus GmbH, Niederlosheimer Straße 85, 66679 Losheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tho…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106667 eingetragenen Plusklimahaus GmbH, Niederlosheimer Straße 85, 66679 Losheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Grünewald,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 367.606,84 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 102.591,91 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
110 IN 56/23
Amtsgericht Saarbrücken, 15.09.2026
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