Vorläufiges Insolvenzverfahren Niedersachsen HRB 211065

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Insolvenzprofil

Sandkrug Grundvermögensverwaltung GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ostfeld 11 a, 21635 Jork
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 211065
EUID
DEP2613.HRB211065

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Tostedt
Aktenzeichen
536/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Remo Kruse
Adresse
Neuer Wall 44, 20354 Hamburg

Termine & Fristen

Antrag auf Vergütungsfestsetzung
26.01.2026

Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und der Verkauf, die Errichtung, Baureifmachung und Bebauung, die Entwicklung, die Vermietung und Verpachtung, die Verwaltung, die nicht erlaubnispflichtige Verwertung und sonstige wirtschaftliche Vermarktung von Immobilien (insbesondere Wohnimmobilien), Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im In- und Ausland; die Gründung, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland, insbesondere von Grundstücks-, Objekt- und Projektgesellschaften; sowie die Erbringung sämtlicher hiermit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sandkrug Grundvermögensverwaltung GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Tostedt, während die Rechtsbehelfe beim Amtsgericht Schwerin eingelegt werden können. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Remo Kruse, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gestellt. Dieser Antrag wurde am 26.01.2026 eingereicht. Die Regelvergütung in Höhe von 38.162,49 EUR wurde festgesetzt. Aufgrund der Betriebsfortführung eines Parkhauses und der Bemühungen um den Immobilienverkauf sowie die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags wurde ein Zuschlag zum Regelsatz gewährt. Der vorläufige Verwalter darf einen Betrag aus der Insolvenzmasse entnehmen. Die Vergütung ist gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

580 IN 536/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Sandkrug Grundvermögensverwaltung GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Heiko Hecht, Hamburg und Viola Christine Hecht, Hamburg, Bahnhofstraße 11, 19205 Gadebusch Registergericht: Amtsgericht Tostedt Register-Nr.: HRB 211065 - Schuldnerin - Verfahrensbevol…

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