Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Saniertechnik Süd GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 240333
EUID
DED2601V.HRB240333
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg
Aktenzeichen
IN 147/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Manuela Pietzsch
Adresse
Fuggerstraße 9, 86150 Augsburg
Telefon
+49(821)8099440
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.02.2026 , 17:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Augsburg hat am 12.02.2026 über den Antrag der Saniertechnik Süd GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ist am 12.02.2026 um 17:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Manuela Pietzsch bestellt worden. Es ist gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: IN 147/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Saniertechnik Süd GmbH, Wildmoos 7, 82266 Inning a. Ammersee, vertreten durch die Geschäftsführerin Kadler Brigitte Dagmar
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 240333
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eig…
Az.: IN 147/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Saniertechnik Süd GmbH, Wildmoos 7, 82266 Inning a. Ammersee, vertreten durch die Geschäftsführerin Kadler Brigitte Dagmar
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 240333
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 12.02.2026 um 17:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, Fuggerstraße 9, 86150 Augsburg, Telefon: +49(821)8099440, Telefax: +49(821)80994420.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 12.02.2026
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