Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 22378
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Saniolis GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
An der Molkerei 8, 56288 Kastellaun
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 22378
EUID
DET2101V.HRB22378
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 29/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Normen Zerfaß
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/ Auslagen
09.08.2024
Widerspruchsfrist Ende
18.09.2024
Einstellung des Verfahrens
14.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Parfüm und Kosmetika.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saniolis GmbH ist mit dem Aktenzeichen 3 IN 29/22 beim Amtsgericht Bad Kreuznach anhängig. Zunächst wurde für die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Den Beteiligten stand bis zum 18.09.2024 die Möglichkeit offen, gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch zu erheben. Das Verfahren ist gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saniolis GmbH ist beim Amtsgericht Bad Kreuznach anhängig. Im August 2024 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Normen Zerfaß festgesetzt, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 37.404,74 Euro aus Anlageverkauf, Gut…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saniolis GmbH ist beim Amtsgericht Bad Kreuznach anhängig. Im August 2024 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Normen Zerfaß festgesetzt, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 37.404,74 Euro aus Anlageverkauf, Guthabenübernahme, Kasse und Überschuss der Betriebsfortführung. Im Juli 2024 wurde ein schriftliches Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 18. September 2024 bestand. Das Verfahren ist gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse mit Beschluss vom 14. November 2025 eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 29/22 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saniolis GmbH, An der Molkerei 8, 56288 Kastellaun (AG Bad Kreuznach, HRB 22378), vertr. d.: Sandra Fitz, Martinsweg 1, 56814 Bruttig-Fankel, (Geschäftsführerin),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahr…
3 IN 29/22 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saniolis GmbH, An der Molkerei 8, 56288 Kastellaun (AG Bad Kreuznach, HRB 22378), vertr. d.: Sandra Fitz, Martinsweg 1, 56814 Bruttig-Fankel, (Geschäftsführerin),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 26.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 29/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saniolis GmbH, An der Molkerei 8, 56288 Kastellaun (AG Bad Kreuznach, HRB 22378), vertr. d.: Sandra Fitz, Martinsweg 1, 56814 Bruttig-Fankel, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse einge…
3 IN 29/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saniolis GmbH, An der Molkerei 8, 56288 Kastellaun (AG Bad Kreuznach, HRB 22378), vertr. d.: Sandra Fitz, Martinsweg 1, 56814 Bruttig-Fankel, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 14.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 29/22.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saniolis GmbH, An der Molkerei 8, 56288 Kastellaun (AG Bad Kreuznach, HRB 22378), vertr. d.: Sandra Fitz, Martinsweg 1, 56814 Bruttig-Fankel, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzger…
3 IN 29/22.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saniolis GmbH, An der Molkerei 8, 56288 Kastellaun (AG Bad Kreuznach, HRB 22378), vertr. d.: Sandra Fitz, Martinsweg 1, 56814 Bruttig-Fankel, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
XXX Euro Vergütung nach §§ 11, 1 - 8 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Auslagenpauschale, § 8 III InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Normen Zerfaß wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Bruchteil zur Vergütung gem. § 2 InsVV wurde mit 25 % berücksichtigt. Die Vergütung wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 37.404,74 Euro berechnet.
Die Berechnungsgrundlage wurde wie folgt ermittelt:
Anlagevermögen gem. Verkauf (brutto)
19.420,80
Euro
+ Guthabenübernahme
13.318,32
Euro
+ Kasse
800,00
Euro
+ Überschuss Betriebsfortführung
3.865,62
Euro
Summe:
37.404,74
Euro
Der Überschuss aus der Betriebsfortführung ermittelt sich wie folgt:
Alle durch die Fortführung im vorläufigen Verfahren begründeten Einnahmen, hier sind dies 19.658,73 Euro. Abzüglich aller durch die Fortführung im vorläufigen Verfahren begründeten Ausgaben, hier sind dies 15.793,11 Euro. Es verbleibt ein Überschuss von 3.865,62 Euro.
Hinsichtlich der Ermittlung des Überschusses lediglich den Kontostand zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung heranzuziehen geht fehl, da in diesem Betrag auch die Guthabenübernahme enthalten ist.
Erhöhungstatbestände gem. §§ 11, 10, 3 InsVV wurden nicht geltend gemacht.
Ferner wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter der pauschale Auslagenersatz gem. §§10, 8 Abs. 3 InsVV wie beantragt mit 15% der Regelvergütung in Ansatz gebracht. Die Obergrenze von 250,-- Euro je angefangener Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurde beachtet.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 09.08.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Betreff: Saniolis GmbH VERÖFFENTLICHUNG
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saniolis
GmbH, an der Molkerei 8, 56288 Kastellaun
hat der Insolvenzverwalter Normen L. Zerfaß, Lessingstraße 56,
55543 Bad Kreuznach, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die
Schlussverteilung erfolgen.
Der verfügbare Ma…
Betreff: Saniolis GmbH VERÖFFENTLICHUNG
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saniolis
GmbH, an der Molkerei 8, 56288 Kastellaun
hat der Insolvenzverwalter Normen L. Zerfaß, Lessingstraße 56,
55543 Bad Kreuznach, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die
Schlussverteilung erfolgen.
Der verfügbare Massebestand beträgt 18.250,58 €. Ab gehen noch Gerichtskosten
und Verwaltervergütung. Insolvenzforderungen sind in Höhe
von 319.021,40 € zu berücksichtigen.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach
zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Bad Kreuznach, 21.10.2024
- 3 IN 29/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 29/22 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Saniolis GmbH,
An der Molkerei 8, 56288 Kastellaun (AG Bad Kreuznach, HRB 22378),
vertr. d.: Sandra Fitz, Martinsweg 1, 56814 Bruttig-Fankel, (Geschäftsführerin),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahren durchgefü…
3 IN 29/22 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Saniolis GmbH,
An der Molkerei 8, 56288 Kastellaun (AG Bad Kreuznach, HRB 22378),
vertr. d.: Sandra Fitz, Martinsweg 1, 56814 Bruttig-Fankel, (Geschäftsführerin),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird bestimmt auf 27.11.2024 mit folgender Tagesordnung:
a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Erhebung von Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit gem. § 211 InsO,
d) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen,
Anträge bzw. Widersprüche zu diesen Tagesordnungspunkten, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Rechnungslegung des Verwalters und das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 18.10.2024
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