Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sanitätshaus Stern GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Nordstraße 44, 53879 Euskirchen
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 29177
EUID
DER3201.HRB29177
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 10/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Dirk Wegener
Adresse
Thomas-Eßer-Straße 84, 53879 Euskirchen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.01.2026 , 12:07 Uhr
Eröffnung
21.04.2026 , 07:59 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.06.2026
Berichtstermin
17.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Sanitätshauses, insbesondere der Handel mit Gesundheits-, Rehabilitations- und Krankenpflegeartikeln sowie Arzt- und Krankenhausbedarf jeweils im In- und Ausland. Ferner die Durchführung von Transporten für kranke, nicht akut verletzte und behinderte Personen sowie alle sonstigen Geschäfte und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit stehen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Stern GmbH ist am 21.04.2026 um 07:59 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 19.01.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dr. Dirk Wegener zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Dr. Dirk Wegener auch zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 01.06.2026. Der Prüfungstermin sowie die erste Gläubigerversammlung sind für den 17.07.2026 angesetzt. Am 15.06.2026 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter bei Gericht eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 10/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 29177 eingetragenen Sanitätshaus Stern GmbH, Nordstraße 44, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Gergert, Gottfried-Disse-Straße 1c, 53879 Euskirchen
wird wegen Z…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 10/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 29177 eingetragenen Sanitätshaus Stern GmbH, Nordstraße 44, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Gergert, Gottfried-Disse-Straße 1c, 53879 Euskirchen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.04.2026, um 07:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.01.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Dirk Wegener, Thomas-Eßer-Straße 84, 53879 Euskirchen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.07.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 16.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
99 IN 10/26
Bonn, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 10/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 29177 eingetragenen Sanitätshaus Stern GmbH, Nordstraße 44, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Gergert, Gottfried-Disse-Stra…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 10/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 29177 eingetragenen Sanitätshaus Stern GmbH, Nordstraße 44, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Gergert, Gottfried-Disse-Straße 1c, 53879 Euskirchen
ist am 19.01.2026, um 12:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Dirk Wegener, Thomas-Eßer-Straße 84, 53879 Euskirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 10/26
Amtsgericht Bonn, 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 10/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 29177 eingetragenen Sanitätshaus Stern GmbH, Nordstraße 44, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Gergert, Gottfried-Disse-Straße 1c, 538…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 10/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 29177 eingetragenen Sanitätshaus Stern GmbH, Nordstraße 44, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Gergert, Gottfried-Disse-Straße 1c, 53879 Euskirchen
ist am 11.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
99 IN 10/26
Amtsgericht Bonn, 15.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.