Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
elektro pfortje GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rathenaustr. 10, 44795 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 6294
EUID
DER2201.HRB6294
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 397/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Wölte
Adresse
Hertener Str. 21, 45657 Recklinghausen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.04.2026 , 10:49 Uhr
Eröffnung
01.06.2026 , 08:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.07.2026
Prüfungstermin
25.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind sämtliche Arten von Elektroinstallationen, Installationen von Video- Überwachungsanlagen, von Gebäudesystemtechnik und von Elektrospeicherheizungen, EDV-Vernetzungen, Satellitenanlagen. Gegenstand des Unternehmens sind weiter alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem vorerwähnten Unternehmensgegenstand stehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und die Geschäftsführung bei solchen Unternehmen auszuüben, sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der elektro pfortje GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 6294, ist am 01.06.2026 um 08:41 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ist am 20.04.2026 bei Gericht eingegangen. Bereits am 20.04.2026 um 10:49 Uhr waren vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Michael Wölte zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt Michael Wölte zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 14.07.2026. Der Prüfungstermin, der zugleich als erste Gläubigerversammlung dient, ist auf den 25.08.2026 angesetzt. Auf die Durchführung eines separaten Berichtstermins wird verzichtet. Die Einsicht der Tabelle mit den Forderungen und der Anmeldeunterlagen ist ab dem 28.07.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum möglich. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am 25.08.2026 bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 397/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 6294 eingetragenen elektro pfortje GmbH, Rathenaustr. 10, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Pfortje, Hattinger Str. 607, …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 397/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 6294 eingetragenen elektro pfortje GmbH, Rathenaustr. 10, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Pfortje, Hattinger Str. 607, 44879 Bochum
Geschäftszweig: sämtliche Arten von Elektroinstallationen, Installationen von Video-Überwachungsanlagen, von Gebäudesystemtechnik und von Elektrospeicherheizungen, EDV-Vernetzungen, Satellitenanlagen
ist am 20.04.2026, um 10:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wölte, Hertener Str. 21, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 397/26
Amtsgericht Bochum, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 397/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 6294 eingetragenen elektro pfortje GmbH, Rathenaustr. 10, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Pfortje, Hattinger Str. 607, 44879 Bochum
Geschäftszweig: sämtlic…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 397/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 6294 eingetragenen elektro pfortje GmbH, Rathenaustr. 10, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Pfortje, Hattinger Str. 607, 44879 Bochum
Geschäftszweig: sämtliche Arten von Elektroinstallationen, Installationen von Video-Überwachungsanlagen, von Gebäudesystemtechnik und von Elektrospeicherheizungen, EDV-Vernetzungen, Satellitenanlagen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2026, um 08:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Michael Wölte, Hertener Str. 21, 45657 Recklinghausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.08.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 28.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 397/26
Bochum, 01.06.2026
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