Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 13043
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sanitech Handelsgesellschaft mbH Wolfen
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Reudener Straße 76, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 13043
EUID
DEW1215.HRB13043
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
124/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Adresse
Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/1227670
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
02.10.2024 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.11.2024
Berichtstermin
02.12.2024 , 10:25 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betreiben eines Fachgroßhandels für Heizungs- und Sanitärartikel
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 02.10.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitech Handelsgesellschaft mbH in Wolfen eröffnet worden. Das Verfahren wird vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau geführt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 04.11.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sollen Sicherungsrechte unverzüglich mitgeteilt werden. Es ist das mündliche Verfahren angeordnet. Ein Berichts- und Prüfungstermin für die Gläubigerversammlung ist am 02.12.2024 um 10:25 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Entscheidungen der Gläubiger beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 124/24: Über das Vermögen der Sanitech Handelsgesellschaft mbH Wolfen, Reudener Straße 76, 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 13043), vertr. d.: Marco Zygmanowski, Reudener Straße 76, 06766 Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2024 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzv…
2 IN 124/24: Über das Vermögen der Sanitech Handelsgesellschaft mbH Wolfen, Reudener Straße 76, 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 13043), vertr. d.: Marco Zygmanowski, Reudener Straße 76, 06766 Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2024 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.11.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 02.12.2024, 10:25 Uhr, Saal 112, Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178;
179 InsO)
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 02.10.2024
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