Betrieb eines Logistikunternehmens mit Lasten- und sonstigen Fahrrädern sowie mehreren Depots zum kurzfristigen Lagern, Umladen oder Anliefern von Waren an Privat- und Firmenkunden im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SaR Radlogistik GmbH, Frankfurt am Main, ist am 24.06.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Markus Walter ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.08.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden, wobei die Bezeichnung des Verwalters nachträglich von „vorläufiger Insolvenzverwalter“ auf „Insolvenverwalter“ berichtigt wurde. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 20.08.2025 schriftlich anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung findet am 01.10.2025 um 09:00 Uhr vor dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 652/25 S-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SaR Radlogistik GmbH, Mannheimer Straße 35, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118036), vertr. d.: Klaus-Dieter Grund, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2025 um 17:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin ang…
810 IN 652/25 S-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SaR Radlogistik GmbH, Mannheimer Straße 35, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118036), vertr. d.: Klaus-Dieter Grund, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2025 um 17:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 652/25 S-5-7 - Am 01.08.2025 um 11:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren SaR Radlogistik GmbH, Mannheimer Straße 35, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118036), vertreten durch: Klaus-Dieter Grund, Neustadt/Weinstraße, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Markus Walter…
810 IN 652/25 S-5-7 - Am 01.08.2025 um 11:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren SaR Radlogistik GmbH, Mannheimer Straße 35, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118036), vertreten durch: Klaus-Dieter Grund, Neustadt/Weinstraße, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 20.08.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Mittwoch, 01.10.2025, 09:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 652/25 S-33-: In dem Insolvenzverfahren SaR Radlogistik GmbH, Mannheimer Straße 35, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118036),
vertreten durch:
Klaus-Dieter Grund, Martha-Rumpf-Straße 5, 67435 Neustadt/Weinstraße, (Geschäftsführer), wurde am 01.08.2025 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §…
810 IN 652/25 S-33-: In dem Insolvenzverfahren SaR Radlogistik GmbH, Mannheimer Straße 35, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118036),
vertreten durch:
Klaus-Dieter Grund, Martha-Rumpf-Straße 5, 67435 Neustadt/Weinstraße, (Geschäftsführer), wurde am 01.08.2025 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren Verfahren 810 IN 1001/25 S-33- verbunden. Das Verfahren 810 IN 652/25 S-33- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 652/25 S-5-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SaR Radlogistik GmbH, Mannheimer Straße 35, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118036), vertr. d.: Klaus-Dieter Grund, Martha-Rumpf-Straße 5, 67435 Neustadt/Weinstraße, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.08.2025 berichtigt wor…
810 IN 652/25 S-5-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SaR Radlogistik GmbH, Mannheimer Straße 35, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118036), vertr. d.: Klaus-Dieter Grund, Martha-Rumpf-Straße 5, 67435 Neustadt/Weinstraße, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.08.2025 berichtigt worden.
Statt "vorläufiger Insolvenzverwalter" muss es richtig heißen: "Insolvenzverwalter".
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.08.2025
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