Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SAS Dienstleistungsservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 125855
EUID
DEK1101.HRB125855
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 343/16
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Dawe
Adresse
Neuer Wall 25, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Gerichtsbeschluss zur Nachtragsverteilung
12.04.2023
Vergütungsantrag
20.04.2026
Beschlussdatierung
01.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAS Dienstleistungsservice GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christian Dawe, hat aufgrund eines Gerichtsbeschlusses vom 12.04.2023 eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Die Vergütung des Verwalters für diese Nachtragsverteilung wird durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg festgesetzt. Der Regelsatz der Vergütung berechnet sich gemäß § 2 InsVV aufgrund der nachträglich verteilten Insolvenzmasse in Höhe von 9.030,09 EUR. Im vorliegenden Fall wurde nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von 25 % des Regelsatzes als angemessen erachtet. Die Festsetzung der Vergütung einschließlich Umsatzsteuer kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht den Beteiligten eine sofortige Beschwerde zu, deren Frist mit der Verkündung oder Zustellung beginnt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 343/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125855 eingetragenen SAS Dienstleistungsservice GmbH, Griegstraße 100, 22763 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Sebahtie Mehmetova
Insolvenzverwal…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 343/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125855 eingetragenen SAS Dienstleistungsservice GmbH, Griegstraße 100, 22763 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Sebahtie Mehmetova
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christian Dawe, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg wird das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilung wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Verwalter hat aufgrund des Beschlusses des Gerichts vom 12.04.2023 eine Nachtragsverteilung durchzuführen. Er hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Der Regelsatz wird gemäß § 2 InsVV aufgrund der nachträglich verteilten Insolvenzmasse in Höhe von 9.030,09 EUR berechnet. Im vorliegenden Fall ist nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von 25 % des Regelsatzes angemessen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.04.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter, der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg oder dem Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 eingesehen werden.
67a IN 343/16
Amtsgericht Hamburg, 01.07.2026
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