Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Saterplant GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 202422
EUID
DEP3210.HRB202422
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 64/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Stichtag Prüfungstermin
02.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saterplant GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Landessparkasse zu Oldenburg festgesetzt. Das Gericht hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 02.10.2026 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 64/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saterplant GmbH, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 202422), vertr. d.: Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Landessparkasse zu Oldenburg, vertreten durch…
9 IN 64/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saterplant GmbH, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 202422), vertr. d.: Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Landessparkasse zu Oldenburg, vertreten durch Klaus Schicke festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.02.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Landessparkasse zu Oldenburg, vertreten durch Klaus Schicke die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung der erheblichen Komplexität des Insolvenzverfahrens, der Vielzahl von Arbeitnehmern sowie der umfangreichen Prüfungen und Entscheidungen (u. a. zu notariellen Kaufverträgen und Rechtsstreitigkeiten) erscheint ein Stundensatz von 200,00 € netto als angemessen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 64/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saterplant GmbH, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 202422), vertr. d.: Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird i…
9 IN 64/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saterplant GmbH, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 202422), vertr. d.: Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 18.08.2026
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