Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Saupe Projekt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hundshager Weg 32, 65719 Hofheim am Taunus
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 122679
EUID
DEM1201.HRB122679
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
1246/24 S-5-8
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christine Tryfon
Adresse
Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 15 34 08 41 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
12.12.2024 , 15:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.03.2025
Frist für Einwendungen und Anträge
17.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf, die Sanierung von Aufbauten auf und die Bebauung von Grundstücken sowie die Verwaltung von Immobillien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saupe Projekt GmbH ist anhängig. Die Insolvenzverwalterin hat beim Amtsgericht Frankfurt am Main angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Diese Anzeige wurde am 29.12.2025 beim Gericht eingereicht.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saupe Projekt GmbH ist am 12.12.2024 um 15:00 Uhr durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Die Insolvenzmasse reicht zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht aus, was die Insolvenzverwalterin gem. § 208 I…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saupe Projekt GmbH ist am 12.12.2024 um 15:00 Uhr durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Die Insolvenzmasse reicht zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht aus, was die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt hat. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.03.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 17.03.2025 beim Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1246/24 S-5-8 In dem Insolvenzverfahren Saupe Projekt GmbH, Hundshager Weg 32, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 122679), vertr. d.: Marco Saupe, Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künfti…
810 IN 1246/24 S-5-8 In dem Insolvenzverfahren Saupe Projekt GmbH, Hundshager Weg 32, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 122679), vertr. d.: Marco Saupe, Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1246/24 S-5-8 Am 12.12.2024 um 15:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Saupe Projekt GmbH, Hundshager Weg 32, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 122679),
vertreten durch:
Marco Saupe, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am …
810 IN 1246/24 S-5-8 Am 12.12.2024 um 15:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Saupe Projekt GmbH, Hundshager Weg 32, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 122679),
vertreten durch:
Marco Saupe, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 03.03.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 17.03.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1246/24 S-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Saupe Projekt GmbH, Hundshager Weg 32, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 122679), vertr. d.: Marco Saupe, Mühlwiese 8, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), ist am 15.10.2024 um 15:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens de…
810 IN 1246/24 S-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Saupe Projekt GmbH, Hundshager Weg 32, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 122679), vertr. d.: Marco Saupe, Mühlwiese 8, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), ist am 15.10.2024 um 15:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.10.2024
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