Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SB-Markt Mannheim-Schönau GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 101374
EUID
DEK1101.HRA101374
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 497/15
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anfang der Tätigkeit des Verwalters
31.03.2016
Frist zur Stellungnahme im schriftlichen Verfahren
08.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SB-Markt Mannheim-Schönau GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 497/15 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, übt sein Amt seit dem 31.03.2016 aus. Im Rahmen der Verfahrensdurchführung hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des Verwalters festgesetzt. Die Festsetzung basiert auf einem Regelsatz von 34.418,36 EUR, der aufgrund des Umfangs und der Schwierigkeit der Geschäftsführung (Verwaltung des Erbbaurechts, Verhandlungen mit der WEG) auf den 1,2-fachen Satz angehoben wurde. Ein Pauschbetrag für Auslagen wurde antragsgemäß festgesetzt. Das Gericht hat zudem der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 08.10.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Stellung zu nehmen. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts möglich.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SB-Markt Mannheim-Schönau GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 497/15 behandelt. Der Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa ist als Insolvenzverwalter bestellt und übt sein Amt seit dem 31.03.2016 aus. Im Rahmen der Verfahrensdauer hat der Verwal…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SB-Markt Mannheim-Schönau GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 497/15 behandelt. Der Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa ist als Insolvenzverwalter bestellt und übt sein Amt seit dem 31.03.2016 aus. Im Rahmen der Verfahrensdauer hat der Verwalter seine Vergütung sowie Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Regelsatz von 34.418,36 EUR ermittelt wurde, der auf das 1,2-fache angesetzt wurde. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussverteilung. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 08.10.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, dem Schlussverzeichnis der Forderungen sowie weiteren Punkten Stellung zu nehmen. Nach dem auf der Geschäftsstelle niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 22.553,98 EUR, während zur Verteilung ein Betrag von 101.744,21 EUR steht. Hiervon sind noch Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen. Der Beschluss zur Zustimmung zur Schlussverteilung sowie zur Anordnung der Durchführung im schriftlichen Verfahren erging am 08.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 497/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 101374 eingetragenen SB-Markt Mannheim-Schönau GmbH & Co. KG, Elbchaussee 336, 22609 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, di…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 497/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 101374 eingetragenen SB-Markt Mannheim-Schönau GmbH & Co. KG, Elbchaussee 336, 22609 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 82270 eingetragene UV-Immo-Fondsverwaltungsgesellschaft mbH, Elbchaussee 336, 22609 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michel Rotter, und , die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 81981 eingetragene IVW Immo Verwaltungs GmbH i.L., Elbchaussee 336, 22609 Hamburg, diese vertreten durch den Liquidator Herrn Sascha Acker
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 31.03.2016 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 34.418,36 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 3 Gläubigern auf EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren (Verwaltung des Erbbaurechts, Verhandlungen mit der WEG wegen ausstehender Wohngelder) ist die Festsetzung des 1,2-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.08.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 eingesehen werden.
67c IN 497/15
Amtsgericht Hamburg, 08.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 497/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 101374 eingetragenen SB-Markt Mannheim-Schönau GmbH & Co. KG, Elbchaussee 336, 22609 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, di…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 497/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 101374 eingetragenen SB-Markt Mannheim-Schönau GmbH & Co. KG, Elbchaussee 336, 22609 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 82270 eingetragene UV-Immo-Fondsverwaltungsgesellschaft mbH, Elbchaussee 336, 22609 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michel Rotter, und , die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 81981 eingetragene IVW Immo Verwaltungs GmbH i.L., Elbchaussee 336, 22609 Hamburg, diese vertreten durch den Liquidator Herrn Sascha Acker
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
08.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 497/15
Amtsgericht Hamburg, 08.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 497/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 101374 eingetragenen SB-Markt Mannheim-Schönau GmbH & Co. KG, Elbchaussee 336, 22609 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, di…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 497/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 101374 eingetragenen SB-Markt Mannheim-Schönau GmbH & Co. KG, Elbchaussee 336, 22609 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 81981 eingetragene IVW Immo Verwaltungs GmbH i.L., Elbchaussee 336, 22609 Hamburg, diese vertreten durch den Liquidator Sascha Acker und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 82270 eingetragene UV-Immo-Fondsverwaltungsgesellschaft mbH, Elbchaussee 336, 22609 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michel Rotter
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 22.553,98 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 101.744,21 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67c IN 497/15
Amtsgericht Hamburg, 30.09.2026
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