Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SBS Spreewald Bauservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 17282
EUID
DEG1103.HRB17282
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 362/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Enrico Schwartz
Adresse
Schillerstraße 58, 03046 Cottbus
Termine & Fristen
Eröffnung
11.02.2025 , 17:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.03.2025
Einsichtnahme Unterlagen
08.04.2025
Berichts- und Prüfungstermin
06.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SBS Spreewald Bauservice GmbH ist am 11.02.2025 um 17:05 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Enrico Schwartz ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 25.0erm3.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann elektronisch erfolgen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.04.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt. Der Berichts- und Prüfstichtag ist der 06.05.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SBS Spreewald Bauservice GmbH, (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 17282), Geschäftszweig: Wohnungsbau, Ausführung des Maurer- und Betonbauhandwerks im Hoch- und Tiefbau, auch handelnd unter: Bauüberwachung und Gene-ralunternehmertätigkeit, vertreten durch die Gesch…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SBS Spreewald Bauservice GmbH, (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 17282), Geschäftszweig: Wohnungsbau, Ausführung des Maurer- und Betonbauhandwerks im Hoch- und Tiefbau, auch handelnd unter: Bauüberwachung und Gene-ralunternehmertätigkeit, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Martin und Marcel Werner Günter Luchmann, Waltersdorfer Weg 1, 15926 Luckau, eingetragener Sitz: Bersteland, Waltersdorfer Weg 1, 15926 Luckau, wurde am 11.02.2025, um 17:05 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Enrico Schwartz, Schillerstraße 58, 03046 Cottbus. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Dienstag, 6. Mai 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 13. Februar 2025, Az.: 63 IN 362/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Verfahren der SBS Spreewald Bauservice GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 17282), Geschäftszweig: Wohnungsbau, Ausführung des Maurer- und Betonbauhandwerk im Hoch- und Tiefbau, auch handelnd unter: Bauüberwachung und Generalunterneh…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Verfahren der SBS Spreewald Bauservice GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 17282), Geschäftszweig: Wohnungsbau, Ausführung des Maurer- und Betonbauhandwerk im Hoch- und Tiefbau, auch handelnd unter: Bauüberwachung und Generalunternehmertätigkeit, vertr. d. d. GF Herren Martin u. Luchmann, Waltersdorfer Weg 1, 15926 Luckau, eingetragener Sitz: Bersteland, Waltersdorfer Weg 1, 15926 Luckau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Martin, ist heute am 11.11.2024, um 10.19 Uhr Herr Enrico Schwartz, Schillerstraße 58, 03046 Cottbus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Amtsgericht Cottbus, den 11.11.2024; Az.: 63 IN 362/24
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