Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 754214
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
S&C Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Heilbronner Straße 17, 75179 Pforzheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 754214
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEB8535.HRB754214
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 749/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tobias Hirte
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.01.2026
Aufhebung Sicherungsmaßnahmen
21.05.2026
Abweisung Antrag mangels Masse
21.05.2026
Festsetzung Vergütung
14.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Transport- und Logistikleistungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Geschäftstätigkeit
Durchführung von Transport- und Logistikleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S&C Logistik GmbH wurde durch den Antrag antragstellender Gläubiger eingeleitet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Pforzheim ist. Mit Beschluss vom 23.01.2026 waren Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, die mit Beschluss vom 21.05.2026 aufgehoben wurden. Das Amtsgericht Pforzheim hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S&C Logistik GmbH wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 23.01.2026 mit Sicherungsmaßnahmen versehen. Diese Maßnahmen sind am 21.05.2026 aufgehoben worden. Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin AOK-Bezirksdirektion Nordschwarzwald auf Eröffnung des Insolv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S&C Logistik GmbH wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 23.01.2026 mit Sicherungsmaßnahmen versehen. Diese Maßnahmen sind am 21.05.2026 aufgehoben worden. Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin AOK-Bezirksdirektion Nordschwarzwald auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Im Vorfeld war bereits am 14.09.2026 die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Tobias Hirte festgesetzt worden, wobei ein Vermögenswert von 8.091,20 EUR zugrunde gelegt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 749/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
S&C Logistik GmbH, Heilbronner Straße 17, 75179 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Ömer Tungan
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 754214
- Schuldnerin -
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Beschluss:…
1 IN 749/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
S&C Logistik GmbH, Heilbronner Straße 17, 75179 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Ömer Tungan
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 754214
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 23.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 749/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
S&C Logistik GmbH, Heilbronner Straße 17, 75179 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Ömer Tungan
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 754214
- Schuldnerin -
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Beschluss:…
1 IN 749/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
S&C Logistik GmbH, Heilbronner Straße 17, 75179 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Ömer Tungan
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 754214
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren über den Antrag
der AOK-Bezirksdirektion Nordschwarzwald, Forderungsmanagement, Zerrennerstraße 49, 75172 Pforzheim, Gz.: 72427147
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
S&C Logistik GmbH, Heilbronner Straße 17, 75179 Pforzheim, vertreten durch den Ge…
In dem Verfahren über den Antrag
der AOK-Bezirksdirektion Nordschwarzwald, Forderungsmanagement, Zerrennerstraße 49, 75172 Pforzheim, Gz.: 72427147
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
S&C Logistik GmbH, Heilbronner Straße 17, 75179 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Ömer Tungan
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 754214
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Pforzheim am 14.09.2026 beschlossen:
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Tobias Hirte, Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Vergütung
1.540,00
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
292,60
Vergütung insgesamt
1.832,60
Auslagen
224,00
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
42,56
Auslagen insgesamt
266,56
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
2.099,16
in Worten:
zweitausendneunundneunzig 16/100
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 25.08.2026.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 8.091,20 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) 1.400,00 EUR (Regelvergütung).
Hinsichtlich des zugesprochenen Zuschlages sowie der Auslagen wird auf den Antrag verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 14.09.2026
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