Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SCHACO foamtec GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Norfer Straße 6, 41539 Dormagen
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 10580
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1102.HRB10580
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 5/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mark Steh
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Büttger Straße 13, 41460 Neuss
Termine & Fristen
Verteilungstermin
24.07.2025
Forderungsanmeldefrist
15.12.2025
Prüfungstermin
05.01.2026
Schlusstermin
27.04.2026
Stellungnahmefrist
08.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Verarbeitung von technischen Schaumstoffen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Chemie & Kunststoffe
Subbranche
Kunststoffverarbeitung
Geschäftstätigkeit
Verarbeitung von technischen Schaumstoffen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SCHACO foamtec GmbH ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Zuvor wurden Forderungen im Range des § 39 Abs 1 Nr. 1 InsO in Höhe von 41.473,03 EUR sowie Forderungen im Range des § 38 InsO in Höhe von 240.422,75 EUR angezeigt. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 534.300,00 EUR zur Verfügung. Der gerichtliche Prozess umfasst zudem die Anordnung einer Abschlagverteilung sowie die Durchführung der Schlussverteilung im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben bis zum 08.06.2026 Gelegenheit, zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Ein Prüfungsstichtag für Widersprüche ist der 05.01.2026.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SCHACO foamtec GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580, wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 5/20 geführt. Der Geschäftsführer ist Herr Rolf Frank. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mark Steh aus…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SCHACO foamtec GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580, wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 5/20 geführt. Der Geschäftsführer ist Herr Rolf Frank. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mark Steh aus Neuss tätig, dessen Vergütung und Auslagen durch Beschluss vom 07.10.2026 festgesetzt wurden. Am 17.11.2025 ordnete das Gericht an, dass nachrangige Gläubiger ihre Forderungen bis zum 15.12.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden haben. Der Prüfungsstichtag für die Forderungen ist der 05.01.2026. Am 24.07.2025 wurde eine Abschlagverteilung angeordnet, bei der Forderungen im Range des § 38 InsO in Höhe von 240.422,75 EUR beglichen wurden. Am 27.04.2026 stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu. Dabei wurden Forderungen im Range des § 38 InsO mit 0,00 EUR und im Range des § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO mit 41.473,03 EUR festgestellt. Für die Verteilung standen 534.300,00 EUR zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten bis zum 08.06.2026 Gelegenheit, zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis lagen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf aus. Am 16.06.2026 wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank, Pastor-Scheibler-Straße 18, 513…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank, Pastor-Scheibler-Straße 18, 51381 Leverkusen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 08.06.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
hat das Gericht der Schlussverte…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 0,00 EUR, im Range des § 39 Abs 1 Nr. 1 InsO (Rang N 1) 41.473,03 EUR .
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 534.300,00 EUR zur Verfügung.
Gläubiger bestrittener Forderungen sowie absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf §§ 188, 189 InsO; die Massegläubiger auf § 206 InsO hingewiesen.Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
soll eine Abschlagverteilung sta…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
soll eine Abschlagverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 240.422,75 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 240.422,75 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
wird angeordnet:
Nachrangige Glä…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Mark Steh, Büttger Straße 13, 41460 Neuss schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO).
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden ebenfalls im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 22.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 05.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
sind die Vergütung und die zu er…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
werden die Vergütung und die zu …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 5/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Mark Steh, Büttger Straße 13, 41460 Neuss wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Auf den festgesetzten Betrag ist die bereits mit Beschluss vom 26.03.2021 festgesetzte Vergütung in voller Höhe anzurechnen.
Gründe:
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV). Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.03.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise, § 9 Abs.1 S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
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