Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schaefer Concept GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Hannover hat die Anordnung des mündlichen Verfahrens für die Durchführung besonderer Gläubigerversammlungen getroffen. Zwei Termine zur besonderen Gläubigerversammlung sind festgesetzt: am 28.01.2026 und am 10.06.2026, jeweils um 11:00 Uhr bzw. 11:10 Uhr im Amtsgericht Hannover. Diese Termine dienen der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, darunter den Abschluss von Vergleichsvereinbarungen mit dem Geschäftsführer Michael Schäfer sowie dem Mitgesellschafter Mirko Deuerling. Zudem ist die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann Torsten Gutmann festgesetzt worden. Die Berechnungsmasse beträgt 27.622,24 EUR, wobei eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % sowie ein Zuschlag von 20 % für erheblichen Arbeitsaufwand gewährt wurden.
Am 06.09.2024 ist über das Vermögen der Schaefer Concept GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann bestellt worden. Am 02.01.2025 ist ein Stichtag für Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters auf den 03.02.2025 be…
Am 06.09.2024 ist über das Vermögen der Schaefer Concept GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann bestellt worden. Am 02.01.2025 ist ein Stichtag für Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters auf den 03.02.2025 bestimmt worden. Am 14.02.2025 sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf sind besondere Gläubigerversammlungen für den 28.01.2026 und den 10.06.2026 anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 491/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schaefer Concept GmbH & Co. KG, Annemarie-Nutzhorn-Weg 8, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRA 204568), vertr. d.: Michael Schaefer, Selbenhäuser Straße 15, 35792 Löhnberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchfü…
909 IN 491/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schaefer Concept GmbH & Co. KG, Annemarie-Nutzhorn-Weg 8, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRA 204568), vertr. d.: Michael Schaefer, Selbenhäuser Straße 15, 35792 Löhnberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 28.01.2026, 11:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
- den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer, Herrn Michael Schäfer, wegen Ansprüchen aus Geschäftsführer-Haftung gemäß § 15 b InsO, insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche gem. §§ 143 Abs. 1, 130 InsO sowie §§ 143 Abs. 1, 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO sowie gebuchter Forderungen gegen Herrn Schäfer.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 491/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schaefer Concept GmbH & Co. KG, Annemarie-Nutzhorn-Weg 8, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRA 204568), vertr. d.: Michael Schaefer, Selbenhäuser Straße 15, 35792 Löhnberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchfü…
909 IN 491/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schaefer Concept GmbH & Co. KG, Annemarie-Nutzhorn-Weg 8, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRA 204568), vertr. d.: Michael Schaefer, Selbenhäuser Straße 15, 35792 Löhnberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 10.06.2026, 11:10 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
- den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Mitgesellschafter, Herrn Mirko Deuerling, wegen insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche gem. §§ 143, 129, 134 InsO bzw. aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB gegen Herrn Deuerling.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 491/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schaefer Concept GmbH & Co. KG, Annemarie-Nutzhorn-Weg 8, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRA 204568), vertr. d.: Michael Schaefer, Selbenhäuser Straße 15, 35792 Löhnberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters…
909 IN 491/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schaefer Concept GmbH & Co. KG, Annemarie-Nutzhorn-Weg 8, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRA 204568), vertr. d.: Michael Schaefer, Selbenhäuser Straße 15, 35792 Löhnberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 27.622,24 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 20 % für erheblichen Arbeitsaufwand bei der Abwicklung des Geschäftsbetriebes ist angemessen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 14.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 491/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schaefer Concept GmbH & Co. KG, Annemarie-Nutzhorn-Weg 8, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRA 204568), vertr. d.: Michael Schaefer, Selbenhäuser Straße 15, 35792 Löhnberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Sc…
909 IN 491/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schaefer Concept GmbH & Co. KG, Annemarie-Nutzhorn-Weg 8, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRA 204568), vertr. d.: Michael Schaefer, Selbenhäuser Straße 15, 35792 Löhnberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 03.02.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 02.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 491/24 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schaefer Concept GmbH & Co. KG, Annemarie-Nutzhorn-Weg 8, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRA 204568), vertr. d.: Michael Schaefer, Selbenhäuser Straße 15, 35792 Löhnberg, (Geschäftsführer), ist am 06.09.2024 um 12:55 Uhr die vorläufige Verwaltung…
909 IN 491/24 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schaefer Concept GmbH & Co. KG, Annemarie-Nutzhorn-Weg 8, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRA 204568), vertr. d.: Michael Schaefer, Selbenhäuser Straße 15, 35792 Löhnberg, (Geschäftsführer), ist am 06.09.2024 um 12:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann Torsten Gutmann, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511 54381500, Fax: 0511 54381596, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.09.2024
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