Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRA 732791
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schätzle, Ansbert
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Lauterbachstraße 30, 78586 Deilingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRA 732791
EUID
DEB8534.HRA732791
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 238/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Lutz
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Schillerstraße 1, 78628 Rottweil
Telefon
0741 174570
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.11.2025 , 15:00 Uhr
Fristende Einwendungen
06.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Ansbert Schätzle, Inhaber der tessamino e.K., sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Am 06.11.2025 wurde zur Sicherung des Vermögens die Anordnung vorläufiger Maßnahmen beschlossen und Rechtsanwalt Alexander Lutz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verlauf wurde am 26.02.2026 ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Betriebseinstellung, die Durchführung von Prozessen sowie die Beauftragung von Jahresabschlüssen angeordnet; Einwendungen hiergegen sind bis zum 06.04.2026 möglich. Am 26.03.2026 wurde schließlich die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 238/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ansbert Schätzle, geboren am 11.04.1965, Hölzlestraße 10, 78586 Deilingen
Inhaber der tessamino e.K., Lauterbachstraße 30, 78586 Deilingen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 732791
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte…
2 IN 238/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ansbert Schätzle, geboren am 11.04.1965, Hölzlestraße 10, 78586 Deilingen
Inhaber der tessamino e.K., Lauterbachstraße 30, 78586 Deilingen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 732791
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Edgar Dorn, Belchenstraße 5, 78628 Rottweil, Gz.: 20241954
|
hat der Insolvenzverwalter am 26.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 238/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ansbert Schätzle, geboren am 11.04.1965, Hölzlestraße 10, 78586 Deilingen
Inhaber der tessamino e.K., Lauterbachstraße 30, 78586 Deilingen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 732791
- Schuldner -
|
Aufgrund des Antrages d…
2 IN 238/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ansbert Schätzle, geboren am 11.04.1965, Hölzlestraße 10, 78586 Deilingen
Inhaber der tessamino e.K., Lauterbachstraße 30, 78586 Deilingen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 732791
- Schuldner -
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Zustimmung zur Betriebseinstellung.
2. Zustimmung zur Durchführung von Prozessen und zum Abschluss von Vergleichen (insbesondere im Rahmen etwaiger Anfechtungsansprüche §§ 143, 129 ff InsO, von Forderungsanmeldungen sowie etwaiger Streitigkeiten im Rahmen des Debitoreneinzugs).
3. Zustimmung zur Beauftragung der Erstellung von Jahresabschlüssen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.04.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
|
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 238/25
|
In dem Verfahren über den Antrag
Ansbert Schätzle, geboren am 11.04.1965, Hölzlestraße 10, 78586 Deilingen
Inhaber der tessamino e.K., Lauterbachstraße 30, 78586 Deilingen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 732791
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwal…
2 IN 238/25
|
In dem Verfahren über den Antrag
Ansbert Schätzle, geboren am 11.04.1965, Hölzlestraße 10, 78586 Deilingen
Inhaber der tessamino e.K., Lauterbachstraße 30, 78586 Deilingen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 732791
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Edgar Dorn, Belchenstraße 5, 78628 Rottweil, Gz.: 20241954
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 06.11.2025 um 15:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Alexander Lutz
Schillerstraße 1, 78628 Rottweil
Telefon: 0741 174570, Fax: 0741 1745720
bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Dem Schuldner wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände des Schuldners ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände des Schuldners geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen des Schuldners oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten des Schuldners führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner des Schuldners vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 06.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.