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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Markus Helmut Schaidhammer ist eröffnet. Nach Beendigung der Abtretungsfrist wird gemäß § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung entschieden. Den Insolvenzgläubigern wurde im schriftlichen Verfahren Gelegenheit gegeben, bis zum 25.09.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO zu stellen. Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen. Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht, ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen, über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden. Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
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