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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Scharf GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Selcuk Keskin, mit Sitz in Wiesbaden, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung stützt sich auf § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Rechtsmittelbelehrung informiert, dass die Entscheidung von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann. Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Wiesbaden einzulegen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Die Beschwerde ist zu begründen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung der Anfechtung enthalten. Das Verfahren ist damit im Antragsstadium beendet, da die Eröffnung mangels Masse verweigert wurde.
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