Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schecker GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 1908
EUID
DEP3101.HRB1908
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 129/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hanken
Rolle
Sachwalter
Adresse
Up de Gast 3, 26409 Wittmund
Telefon
04462 9219890
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2026 , 08:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.09.2026
Berichtstermin
19.10.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
19.10.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Schecker GmbH ist am 01.09.2026 um 08:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist Rechtsanwalt Christian Hanken. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 24.09.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind angewiesen, Leistungen an den Sachwalter zu erbringen. Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Am Montag, 19.10.2026, um 10:00 Uhr findet im Saal 108 des Amtsgerichts Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) statt. In diesem Termin werden die Gläubiger unter anderem über die Person des Sachwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie gegebenenfalls über weitere Verfahrensschritte entscheiden. Die Insolvenztabelle und Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Berichts- und Prüfungstermin in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 129/26 : Über das Vermögen der Schecker GmbH, Ostvictorburer Straße 109, 26624 Südbrookmerland (AG Aurich, HRB 1908), vertr. d.: 1. Vicki Janssen, Ostvitorburer Straße 109, 26624 Südbrookmerland, (Geschäftsführerin), 2. Ralf Bents, Ostvitorburer Straße 109, 26624 Südbrookmerland, (Geschäftsführer), ist am 01.09.20…
9 IN 129/26 : Über das Vermögen der Schecker GmbH, Ostvictorburer Straße 109, 26624 Südbrookmerland (AG Aurich, HRB 1908), vertr. d.: 1. Vicki Janssen, Ostvitorburer Straße 109, 26624 Südbrookmerland, (Geschäftsführerin), 2. Ralf Bents, Ostvitorburer Straße 109, 26624 Südbrookmerland, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2026 um 08:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hanken, Up de Gast 3, D 26409 Wittmund, Tel.: 04462 9219890, Fax: 04462 9219899, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.09.2026 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 19.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 108, Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 24.09.2026 ) und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Montag, 19.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 108, Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 01.09.2026
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