Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Scheibe Projekt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Klausener Weg 29, 54516 Wittlich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 12613
EUID
DET2408V.HRB12613
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
IN 14/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Grünewald
Adresse
Hupperather Straße 23, 54518 Minderlittgen
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
09.03.2026
Bekanntmachung Stellungnahmefrist
13.03.2026
Festsetzung Vergütung
17.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Bau von Heizungen und sanitären Anlagen sowie deren Wartung und Reparatur.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheibe Projekt GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ingo Grünewald, hat am 09.03.2026 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Wittlich hat am 13.03.2026 beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntmachung zu geben. Am 17.04.2026 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Als Berechnungsmasse wurden 109.766,71 EUR zugrunde gelegt. Es wurde eine Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO in Höhe von 25 % der regulären Vergütung sowie ein Gesamtzuschlag von 45 % aufgrund des Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeit gewährt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft der Entscheidung der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 14/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheibe Projekt GmbH, Klausener Weg 29, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12613), vertr. d.: Andreas Scheibe, Hupperather Straße 23, 54518 Minderlittgen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grüne…
7a IN 14/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheibe Projekt GmbH, Klausener Weg 29, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12613), vertr. d.: Andreas Scheibe, Hupperather Straße 23, 54518 Minderlittgen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 45 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 109.766,71 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Unter Berücksichtigung von Umfang und Schwierigkeit, der im Verfahren durch den vorläufigen Insolvenzverwalter entfalteten Tätigkeit, wurde ein Gesamtzuschlag von 45 % als angemessen erachtet. Dies entspricht den Anforderungen, die durch den vorläufigen Insolvenzverwalter in seinem Vergütungsantrag geltend gemacht worden sind.
Der Gesamtzuschlag beruht dabei auf einer gerichtlichen Gesamtbetrachtung für das vorläufige Verfahren.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 14/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheibe Projekt GmbH, Klausener Weg 29, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12613), vertr. d.: Andreas Scheibe, Hupperather Straße 23, 54518 Minderlittgen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidun…
7a IN 14/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheibe Projekt GmbH, Klausener Weg 29, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12613), vertr. d.: Andreas Scheibe, Hupperather Straße 23, 54518 Minderlittgen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wittlich, 13.03.2026
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