Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Arendar IT-Security GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Am Kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 44768
EUID
DET2408V.HRB44768
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 100/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Grünewald
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung nach Anmeldefrist
10.07.2025
Schlusstermin
09.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erstellung, Entwicklung, Produktion und Vertrieb und Betreuung eines innovativen Datensammeldienstes nebst Software unter der Marke "ARENDAR".
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arendar IT-Security GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ingo Grünewald wurde bestellt und seine Vergütung festgesetzt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde ein Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist auf den 10.07.2025 bestimmt. Das Verfahren schreitet zur Schlussverteilung voran; dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ingo Grünewald wurden seine Vergütung und Auslagen festgesetzt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist vom Gericht erteilt worden. Der Schlusstermin, der der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen dient, wurde auf den 09.06.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arendar IT-Security GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 44768), vertr. d.: Rudolf Preuß, Im Wäldchen 7, 55481 Kludenbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlus…
7a IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arendar IT-Security GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 44768), vertr. d.: Rudolf Preuß, Im Wäldchen 7, 55481 Kludenbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
09.06.2026.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arendar IT-Security GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 44768), vertr. d.: Rudolf Preuß, Im Wäldchen 7, 55481 Kludenbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festg…
7a IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arendar IT-Security GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 44768), vertr. d.: Rudolf Preuß, Im Wäldchen 7, 55481 Kludenbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 30 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 131.952,52 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge zur Regelvergütung sind gemäß § 3 InsVV festzusetzen. Die im Vergütungsantrag dargelegten Besonderheiten des Verfahrens rechtfertigen unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Umfangs der Geschäftsführung die jeweiligen Erhöhungen. Die Begründungen sind schlüssig, nachvollziehbar und führen zu einer angemessenen Honorierung der überdurchschnittlichen Tätigkeit. Es wird sich auf die Ausführungen aus dem Antrag vom 06.03.2026 bezogen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 108,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 31 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arendar IT-Security GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 44768), vertr. d.: Rudolf Preuß, Im Wäldchen 7, 55481 Kludenbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewa…
7a IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arendar IT-Security GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 44768), vertr. d.: Rudolf Preuß, Im Wäldchen 7, 55481 Kludenbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 64,08 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 113.300,38 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge zur Regelvergütung sind gemäß § 3 InsVV festzusetzen. Die im Vergütungsantrag dargelegten Besonderheiten des Verfahrens rechtfertigen unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Umfangs der Geschäftsführung die jeweiligen Erhöhungen. Die Begründungen sind schlüssig, nachvollziehbar und führen zu einer angemessenen Honorierung der überdurchschnittlichen Tätigkeit. Es wird sich auf den Antrag vom 06.03.2026 bezogen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arendar IT-Security GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 44768), vertr. d.: Rudolf Preuß, Im Wäldchen 7, 55481 Kludenbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung …
7a IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arendar IT-Security GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 44768), vertr. d.: Rudolf Preuß, Im Wäldchen 7, 55481 Kludenbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wittlich, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arendar IT-Security GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 44768), vertr. d.: Rudolf Preuß, Im Wäldchen 7, 55481 Kludenbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung …
7a IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arendar IT-Security GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 44768), vertr. d.: Rudolf Preuß, Im Wäldchen 7, 55481 Kludenbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wittlich, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arendar IT-Security GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 44768), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüf…
7a IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arendar IT-Security GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 44768), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wittlich, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arendar IT-Security GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich, teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von …
7a IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arendar IT-Security GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich, teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von 12.440,81 EUR zur Verfügung. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 567.238,66 EUR zu berücksichtigen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes/Insolvenzgerichtes Wittlich zur Einsicht ausgelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
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