Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Scheibner Möbelwerkstatt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Hartensteiner Straße 85 b, 08118 Hartenstein OT Thierfeld
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 25606
EUID
DEU1206.HRB25606
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1204 IN 2627/12
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dirk Franzisti-Scheibner
Termine & Fristen
Entscheidung zur Schlussverteilung
24.06.2025
Frist zur Stellungnahme Vergütung
12.08.2025
Frist zur Stellungnahme
19.08.2025
Festsetzung Vergütung
26.08.2025
Aufhebung
04.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von individuellen Möbeln und Innenraumlösungen; Herstellung und Vertrieb von Türen und Türelementen; Herstellung und Vertrieb von Fenstern und Fensterelementen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheibner Möbelwerkstatt GmbH wurde vom Amtsgericht Chemnitz mit dem Aktenzeichen 1204 IN 2627/12 geführt. Im Verlauf des Verfahrens erging am 24.06.2025 eine Entscheidung, die die Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt hat. Für den Schlusstermin gemäß § 197 InsO wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 19.08.2025 zur Schlussrechnung, dem Schlussverzeichnis der Forderungen und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände Stellung zu nehmen. Zur Verteilung standen Forderungen in Höhe von 241.155,04 EUR gegenüber einer Masse von ca. 18.717,06 EUR. Die Festsetzung der Regelvergütung des Insolvenzverwalters nebst Zuschlag und Auslagen erfolgte am 26.08.2025. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 04.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1204 IN 2627/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheibner Möbelwerkstatt GmbH, Hartensteiner Straße 85b, 08118 Hartenstein, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25606
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Franzisti-Scheibner
- wurde das Verfahren mit Beschl…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1204 IN 2627/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheibner Möbelwerkstatt GmbH, Hartensteiner Straße 85b, 08118 Hartenstein, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25606
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Franzisti-Scheibner
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 04.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1204 IN 2627/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheibner Möbelwerkstatt GmbH, Hartensteiner Straße 85b, 08118 Hartenstein, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25606
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Franzisti-Scheibner
ergeht am 24.06.2025 nachfolgend…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1204 IN 2627/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheibner Möbelwerkstatt GmbH, Hartensteiner Straße 85b, 08118 Hartenstein, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25606
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Franzisti-Scheibner
ergeht am 24.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Es wird für den Schlusstermin gemäß § 197 InsO das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 InsO angeordnet.
3. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
19.08.2025
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 241.155,04 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 18.717,06 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
4. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung für seine Tätigkeit beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 12.08.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1204 IN 2627/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheibner Möbelwerkstatt GmbH, Hartensteiner Straße 85b, 08118 Hartenstein, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25606
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Franzisti-Scheibner
wurde am 26.08.2025 die Regelver…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1204 IN 2627/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheibner Möbelwerkstatt GmbH, Hartensteiner Straße 85b, 08118 Hartenstein, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25606
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Franzisti-Scheibner
wurde am 26.08.2025 die Regelvergütung des Insolvenzverwalters gemäß § 2 Abs. 1 InsVV nebst einem Zuschlag in Höhe von 20 % gemäß 3 InsVV und Auslagen nach § 8 InsVV sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
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