Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Scheufelen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Adolf-Scheufelen-Straße 26, 73252 Lenningen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 765745
EUID
DEB8534.HRB765745
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
12 IN 85/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Pfefferle, Helberg & Partner
Rolle
Verfahrensbevollmächtigte
Kanzlei
Rechtsanwälte Pfefferle, Helberg & Partner
Adresse
Lise-Meitner-Straße 6, 74074 Heilbronn
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
15.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung von und der Handel mit Papier und Papierprodukten jedweder Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheufelen GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Stefan Radlmayr, ist beim Amtsgericht Stuttgart anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 765745 eingetragen. Als Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin sind die Rechtsanwälte Pfefferle, Helberg & Partner in Heilbronn bestellt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren. Die Prüfung der bis zum 15. August 2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt schriftlich. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 15. August 2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail abgegeben werden, sondern erfordert ein unterschriebenes Schreiben oder die Niederschrift bei der Geschäftsstelle. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Die Bekanntmachung wurde am 08. Juli 2024 vom Amtsgericht Esslingen als Insolvenzgericht veröffentlicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheufelen GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Esslingen ist. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte Pfefferle, Helberg & Partner als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Eine wesentliche Maßnahme war di…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheufelen GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Esslingen ist. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte Pfefferle, Helberg & Partner als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Eine wesentliche Maßnahme war die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Frist zur Anmeldung dieser Forderungen sowie zur Erhebung von Widersprüchen endete am 15.08.2024. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Zudem wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses, Prof. Dr. Matthias Franz, festgesetzt. Gegen diese Festsetzung können Rechtsbehelfe eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 85/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Scheufelen GmbH, Adolf-Scheufelen-Straße 26, 73252 Lenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Radlmayr
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 765745
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pfefferl…
12 IN 85/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Scheufelen GmbH, Adolf-Scheufelen-Straße 26, 73252 Lenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Radlmayr
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 765745
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pfefferle, Helberg & Partner, Lise-Meitner-Straße 6, 74074 Heilbronn
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1. Die Prüfung der bis 15.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 08.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 85/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Scheufelen GmbH, Adolf-Scheufelen-Straße 26, 73252 Lenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Radlmayr
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 765745
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pfefferl…
12 IN 85/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Scheufelen GmbH, Adolf-Scheufelen-Straße 26, 73252 Lenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Radlmayr
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 765745
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pfefferle, Helberg & Partner, Lise-Meitner-Straße 6, 74074 Heilbronn
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Prof. Dr. Matthias Franz wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 19.05.2024.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 8 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 04.10.2024
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