Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schild Verwaltung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hauptstraße 22, 64711 Erbach
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 101899
EUID
DEM1103.HRB101899
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 691/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph Enkler
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Adresse
Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt
Telefon
06061 96598 0
E-Mail
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
14.11.2025
Stellungnahmefrist Vergütungsantrag
07.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die gewerbliche Ausführung von Dienstleistungen im Bereich Büroorganisation, Telefondienstleistungen, Abwicklung von Schriftverkehr.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schild Verwaltung GmbH, Hauptstraße 22, 64711 Erbach, ist die vorläufige Verwaltung mit Beschluss vom 16.10.2023 angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christoph Enkler ist bestellt. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt; Widerspruch gegen diese Forderungen kann bis zum 14.11.2025 erklärt werden. Im weiteren Verlauf sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch den Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden, wobei der Insolvenzverwalter zur Entnahme des Betrages aus der Masse berechtigt ist. Für den Antrag auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen besteht eine Frist zur Stellungnahme bis zum 07.02.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 691/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schild Verwaltung GmbH, Hauptstraße 22, 64711 Erbach (AG Darmstadt, HRB 101899), vertr. d.: Alexandra Teodora Suci, Zeller Straße 23, 64720 Michelstadt, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffne…
9 IN 691/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schild Verwaltung GmbH, Hauptstraße 22, 64711 Erbach (AG Darmstadt, HRB 101899), vertr. d.: Alexandra Teodora Suci, Zeller Straße 23, 64720 Michelstadt, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 07.05.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 691/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schild Verwaltung GmbH, Hauptstraße 22, 64711 Erbach (AG Darmstadt, HRB 101899), vertr. d.: Alexandra Teodora Suci, Zeller Straße 23, 64720 Michelstadt, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 …
Geschäfts-Nr. 9 IN 691/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schild Verwaltung GmbH, Hauptstraße 22, 64711 Erbach (AG Darmstadt, HRB 101899), vertr. d.: Alexandra Teodora Suci, Zeller Straße 23, 64720 Michelstadt, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 14.11.2025 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 16.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 691/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schild Verwaltung GmbH, Hauptstraße 22, 64711 Erbach (AG Darmstadt, HRB 101899), vertr. d.: Alexandra Teodora Suci, Zeller Straße 23, 64720 Michelstadt, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des I…
9 IN 691/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schild Verwaltung GmbH, Hauptstraße 22, 64711 Erbach (AG Darmstadt, HRB 101899), vertr. d.: Alexandra Teodora Suci, Zeller Straße 23, 64720 Michelstadt, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christoph Enkler, c/o Brinkmann & Partner, Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt, Tel.: 06061 96598 0, Fax: 06061 96598 22, E-Mail: michelstadt@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 16.10.2023 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Grundlage für die Vergütungsberechnung ist das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, § 11 Absatz 1 Satz 2 InsVV. Liegt die hieraus errechnete Vergütung unter der gesetzlichen Mindestvergütung für den Insolvenzverwalter, § 2 Absatz 2 InsVV, so kann der vorläufige Insolvenzverwalter die ungekürzte Mindestvergütung geltend machen (BGH, Beschluss vom 13.07.2006, IX ZB 104/05; Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08). Diese beläuft sich im vorliegenden Verfahren auf X Euro.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 19.11.2025
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