Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRA 731688
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schilling, Thorsten
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Boschstraße 10, 73734 Esslingen am Neckar
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRA 731688
EUID
DEB8534.HRA731688
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
5 IN 2/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl
Adresse
Neckartal 100, 78628 Rottweil
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsanmeldungen
28.04.2026
Frist Einwendungen Schlussverzeichnis/Einstellung
17.11.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thorsten Schilling, Inhaber der Thorsten Schilling Präzisionstechnik e. K., ist eröffnet. Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Rottweil. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 28.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zum Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Thorsten Schilling ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, bis zum 28.04.2026 den Forderungs…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Thorsten Schilling ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, bis zum 28.04.2026 den Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein formwirksamer Widerspruch kann durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, wobei Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt gelten. Später hat der Insolvenzverwalter am 29.07.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO vorliegt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Thorsten Schilling, Inhaber der Thorsten Schilling Präzisionstechnik e. K., wird beim Amtsgericht Rottweil geführt (Aktenzeichen 5 IN 2/21). Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Thorsten Schilling, Inhaber der Thorsten Schilling Präzisionstechnik e. K., wird beim Amtsgericht Rottweil geführt (Aktenzeichen 5 IN 2/21). Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 28.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Am 29.07.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit bis einschließlich 17.11.2026, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich vorzulegen. Es ist festgehalten, dass an die Insolvenzgläubiger keine Zahlung erfolgt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, wurden festgesetzt. Die Berechnung basiert auf einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 123.024,30 EUR. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung über die Vergütung können Rechtsbehelfe eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 2/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thorsten Schilling, geboren am 06.06.1981, Buchweg 4, 78603 Renquishausen
Inhaber der Thorsten Schilling Präzisionstechnik e. K., Reckholderstraße 17, 78603 Renquishausen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731688
- Schuldn…
5 IN 2/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thorsten Schilling, geboren am 06.06.1981, Buchweg 4, 78603 Renquishausen
Inhaber der Thorsten Schilling Präzisionstechnik e. K., Reckholderstraße 17, 78603 Renquishausen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731688
- Schuldner -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 28.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 27.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thorsten Schilling, geboren am 06.06.1981, Buchweg 4, 78603 Renquishausen
Inhaber der Thorsten Schilling Präzisionstechnik e. K., Reckholderstraße 17, 78603 Renquishausen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731688
- Schuldn…
5 IN 2/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thorsten Schilling, geboren am 06.06.1981, Buchweg 4, 78603 Renquishausen
Inhaber der Thorsten Schilling Präzisionstechnik e. K., Reckholderstraße 17, 78603 Renquishausen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731688
- Schuldner -
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hat der Insolvenzverwalter am 29.07.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 31.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 2/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thorsten Schilling, geboren am 06.06.1981, Buchweg 4, 78603 Renquishausen
Inhaber der Thorsten Schilling Präzisionstechnik e. K., 78603 Renquishausen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731688
- Schuldner -
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Die Durchführu…
5 IN 2/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thorsten Schilling, geboren am 06.06.1981, Buchweg 4, 78603 Renquishausen
Inhaber der Thorsten Schilling Präzisionstechnik e. K., 78603 Renquishausen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731688
- Schuldner -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten sind nach Maßgabe des § 209 InsO zu berichtigen.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 23.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 2/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thorsten Schilling, geboren am 06.06.1981, Buchweg 4, 78603 Renquishausen
Inhaber der Thorsten Schilling Präzisionstechnik e. K., 78603 Renquishausen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731688
- Schuldner -
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Die Vergütung …
5 IN 2/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thorsten Schilling, geboren am 06.06.1981, Buchweg 4, 78603 Renquishausen
Inhaber der Thorsten Schilling Präzisionstechnik e. K., 78603 Renquishausen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731688
- Schuldner -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, Neckartal 100, 78628 Rottweil, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.09.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 123.024,30 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Anhaltspunkte für Zuschläge oder Abschläge sind nicht vorhanden.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 23.09.2026
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