Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schlegel, Alexander
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRA 10719
EUID
DER2503.HRA10719
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
60 IN 38/23
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Tim Kölling
Rolle
Treuhänder
Adresse
Brunshofstr. 1, 45470 Mülheim an der Ruhr
Termine & Fristen
Abtretungsfristbeginn
21.11.2023
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Alexander Schlegel wurde mit Beschluss vom 21.11.2023 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt. Der Insolvenzverwalter Tim Kölling ist als Treuhänder bestellt. Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Verfahrens am 21.111.2023 begonnen und beträgt 3 Jahre.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Alexander Schlegel, geboren am 01.04.1976, gelernter Gärtner und Industriemechaniker, Christianstraße 22, 45470 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Essen unter HRA 10719 eingetragenen …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Alexander Schlegel, geboren am 01.04.1976, gelernter Gärtner und Industriemechaniker, Christianstraße 22, 45470 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Essen unter HRA 10719 eingetragenen Firma der Geschäftsbezeichnung "Mini Mix 25" und der Firma "Alexander Schlegel e. K.", damalige Geschäftsanschrift Im Looscheid 19, 45141 Essen
wurde mit Beschluss vom 21.11.2023 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt (§ 287a InsO). Der gegenwärtige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Tim Kölling, Brunshofstr. 1, 45470 Mülheim an der Ruhr, wird zum Treuhänder bestellt (§ 288 InsO).
Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21.11.2023 begonnen und beträgt 3 Jahre. Sie kann unter den Voraussetzungen des § 300 Abs. 2 InsO verkürzt werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
60 IN 38/23
Amtsgericht Duisburg, 22.10.2025
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