Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schlink Grundbesitz UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Industriering 12, 67480 Edenkoben
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 31105
EUID
DET3304V.HRB31105
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 256/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Mechthild Greve
Kanzlei
Kanzlei LIESER Rechtsanwälte Partnerschaft mbH
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261/304790
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.12.2025 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Haben, Halten sowie die Vermietung von Grundbesitz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Schlink Grundbesitz UG (haftungsbeschränkt) ist am 23.12.2025 um 11:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Mechthild Greve bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 256/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlink Grundbesitz UG (haftungsbeschränkt), Industriering 12, 67480 Edenkoben (AG Landau in der Pfalz, HRB 31105), vertr. d.: Fabian Schlink, Eckernerstraße 5, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer), ist am 23.12.2025 um 11:00 Uhr ein allgemein…
3 IN 256/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlink Grundbesitz UG (haftungsbeschränkt), Industriering 12, 67480 Edenkoben (AG Landau in der Pfalz, HRB 31105), vertr. d.: Fabian Schlink, Eckernerstraße 5, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer), ist am 23.12.2025 um 11:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Mechthild Greve, Kanzlei LIESER Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/304790 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 23.12.2025
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