Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schlink & Smeets Bauunternehmen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 32371
EUID
DET3304V.HRB32371
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 166/24
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Fabian Schlink
Adresse
Eckener Straße 5, 76829 Landau in der Pfalz
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
30.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlink & Smeets Bauunternehmen GmbH ist am 30.03.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Gegen diese Entscheidung kann der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Landau in der Pfalz eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 166/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlink & Smeets Bauunternehmen GmbH, Industriering 12, 67480 Edenkoben, Postanschrift: Neustadter Straße 23, 76829 Landau (AG Landau in der Pfalz, HRB 32371), vertr. d.: Fabian Schlink, Eckener Straße 5, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer), i…
3 IN 166/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlink & Smeets Bauunternehmen GmbH, Industriering 12, 67480 Edenkoben, Postanschrift: Neustadter Straße 23, 76829 Landau (AG Landau in der Pfalz, HRB 32371), vertr. d.: Fabian Schlink, Eckener Straße 5, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 30.03.2026
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