Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schlobachshof Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Lützschenaer Str. 200, 04178 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 14945
EUID
DEU1308.HRB14945
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
404 IN 2637/13
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
23.04.2026
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
04.06.2026
Festsetzung Vergütung Verwalter
08.06.2026
Frist Stellungnahmen Schlussrechnung
17.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Projektentwicklung des Schlobachshofes sowie die Projektentwicklung anderer Projekte in Bezug auf den Erwerb, die Entwicklung und die Bebauung von Grundstücken einschließlich deren Verwaltung und Veräußerung. Die Gesellschaft ist berechtigt zum Handel mit unbebauten und bebauten Grundstücken. Ausgenommen sind die Baubetreuung, die treuhänderische Bauabwicklung sowie die Tätigkeit als Grundstücksmakler.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlobachshof Projektentwicklungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 04.06.2026 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. Anschließend wurde der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt sowie der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und zu Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis endete am 17.08.2026. Zuletzt wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass bei der Schlussverteilung Forderungen von 806.463,97 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 403.231,99 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 2637/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlobachshof Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Lützschenaer Straße 200, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 14945
vertreten durch die Gesellschafterin Birgit Stanuschewski
- wurde die Vergütung d…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 2637/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlobachshof Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Lützschenaer Straße 200, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 14945
vertreten durch die Gesellschafterin Birgit Stanuschewski
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 23.04.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 2637/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlobachshof Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Lützschenaer Straße 200, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 14945
vertreten durch die Gesellschafterin Birgit Stanuschewski
- wurde die Prüfung der…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 2637/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlobachshof Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Lützschenaer Straße 200, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 14945
vertreten durch die Gesellschafterin Birgit Stanuschewski
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 04.06.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 2637/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlobachshof Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Lützschenaer Straße 200, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 14945
vertreten durch die Gesellschafterin Birgit Stanuschewski
- wird der Schlusstermi…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 2637/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlobachshof Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Lützschenaer Straße 200, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 14945
vertreten durch die Gesellschafterin Birgit Stanuschewski
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 17.08.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 806.463,97 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 403.231,99 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 2637/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlobachshof Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Lützschenaer Straße 200, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 14945
vertreten durch die Gesellschafterin Birgit Stanuschewski
- wurde die Vergütung d…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 2637/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlobachshof Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Lützschenaer Straße 200, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 14945
vertreten durch die Gesellschafterin Birgit Stanuschewski
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 08.06.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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