Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schlösser Quartier Boheme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ratinger Straße 25, 40213 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 61032
EUID
DER1101.HRB61032
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 129/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Georg F. Kreplin
Adresse
Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 15:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.03.2024
Einsichtnahme Forderungsliste
21.03.2024
Prüfungstermin
04.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Gaststätten und Gastronomieeinrichtungen jeglicher Art; die Konzeptionierung von Gaststätten und Gastronomiebetrieben; die Organisation und Durchführung von Freizeit-, Musik- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Schulungen zum Betrieb von Gaststätten und Gastronomiebetrieben; der Handel mit Gastronomiebedarf- und zubehör, verkaufsfördernden Hilfsmitteln, Veranstaltungstechnik und Dekorationsmaterial jeglicher Art; die Erstellung und der Vertrieb grafischer Produkte einschließlich der Beratung; der Handel mit erlaubnisfreien Waren jeglicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 01.02.2024 um 15:17 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlösser Quartier Boheme GmbH eröffnet. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61032 eingetragen. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg F. Kreplin ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 14.03.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 04.04.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 21.03.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag, also dem 04.04.2024, bei Gericht eingehen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, da das Verfahren schriftlich durchgeführt wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 129/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61032 eingetragenen Schlösser Quartier Boheme GmbH, Ratinger Str. 25, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander van Bernem
wird wegen Zahlungsunfähigk…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 129/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61032 eingetragenen Schlösser Quartier Boheme GmbH, Ratinger Str. 25, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander van Bernem
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2024, um 15:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
502 IN 129/23
Düsseldorf, 01.02.2024
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