Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 110567
EUID
DEP2408.HRB110567
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Holzminden
Aktenzeichen
10 IN 4/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.02.2024 , 14:10 Uhr
Eröffnung
01.06.2024 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.07.2024
Berichtstermin
26.08.2024
Prüfungstermin
12.03.2025
Prüfungstermin
15.09.2025
Prüfungstermin
17.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH ist am 01.06.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 27.02.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Dr. Moritz Sponagel auch als endgültiger Insolvenzverwalter tätig. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 15.07.2024. Der Berichts- und Prüfungstermin fand am 26.08.2024 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere besondere Prüfungstermine angeordnet, wobei der Stichtag für die Einreichung von Widersprüchen gegen nachträglich angemeldete Forderungen zuletzt auf den 17.03.2026 bestimmt wurde. Am 12.06.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit).
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH ist am 01.06.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 27.02.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit Eröffnungsbeschluss ist derselbe Verwalt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH ist am 01.06.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 27.02.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit Eröffnungsbeschluss ist derselbe Verwalter auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen lief am 15.07.2024 ab. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 26.08.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere besondere Prüfungstermine angeordnet, wobei der letzte im Text genannte Termin auf den 17.03.2026 festgelegt wurde. Am 12.06.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist am 20.01.2025 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 4/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH, Birkenweg 9, 37639 Bevern (AG Hildesheim, HRB 110567), vertr. d.: Detlef Heitmüller, Mühlengasse 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderung…
10 IN 4/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH, Birkenweg 9, 37639 Bevern (AG Hildesheim, HRB 110567), vertr. d.: Detlef Heitmüller, Mühlengasse 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Holzminden, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 4/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH, Birkenweg 9, 37639 Bevern (AG Hildesheim, HRB 110567), vertr. d.: Detlef Heitmüller, Mühlengasse 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 27.02.2024 um 14:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antr…
10 IN 4/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH, Birkenweg 9, 37639 Bevern (AG Hildesheim, HRB 110567), vertr. d.: Detlef Heitmüller, Mühlengasse 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 27.02.2024 um 14:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Podbielskistraße 325-331, 30659 Hannover, Tel.: 0511-89979690, Fax: 0511-899796929, Internet: www.sponagel-recht.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 27.02.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 4/24: Über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH, Birkenweg 9, 37639 Bevern (AG Hildesheim, HRB 110567), vertr. d.: Detlef Heitmüller, Mühlengasse 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 01.06.2024 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. …
10 IN 4/24: Über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH, Birkenweg 9, 37639 Bevern (AG Hildesheim, HRB 110567), vertr. d.: Detlef Heitmüller, Mühlengasse 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 01.06.2024 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Podbielskistraße 325-331, 30659 Hannover, Tel.: 0511-89979690, Fax: 0511-899796929, E-Mail: hannover@sponagel-recht.de, Internet: www.sponagel-recht.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.08.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.07.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (26.08.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 03.06.2024
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 4/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH, Birkenweg 9, 37639 Bevern (AG Hildesheim, HRB 110567), vertr. d.: Detlef Heitmüller, Mühlengasse 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfü…
10 IN 4/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH, Birkenweg 9, 37639 Bevern (AG Hildesheim, HRB 110567), vertr. d.: Detlef Heitmüller, Mühlengasse 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Holzminden, 12.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 4/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH, Birkenweg 9, 37639 Bevern (AG Hildesheim, HRB 110567), vertr. d.: Detlef Heitmüller, Mühlengasse 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderung…
10 IN 4/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH, Birkenweg 9, 37639 Bevern (AG Hildesheim, HRB 110567), vertr. d.: Detlef Heitmüller, Mühlengasse 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Holzminden, 11.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 4/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH, Birkenweg 9, 37639 Bevern (AG Hildesheim, HRB 110567), vertr. d.: Detlef Heitmüller, Mühlengasse 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderung…
10 IN 4/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH, Birkenweg 9, 37639 Bevern (AG Hildesheim, HRB 110567), vertr. d.: Detlef Heitmüller, Mühlengasse 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Holzminden, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 4/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH, Birkenweg 9, 37639 Bevern (AG Hildesheim, HRB 110567), vertr. d.: Detlef Heitmüller, Mühlengasse 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Morit…
10 IN 4/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH, Birkenweg 9, 37639 Bevern (AG Hildesheim, HRB 110567), vertr. d.: Detlef Heitmüller, Mühlengasse 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Holzminden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 112 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.11.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 645.196,44 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt außerdem die Festsetzung eines Gesamtzuschlages in Höhe von 112 % auf seine Vergütung, da der ermittelte Regelsatz im Hinblick auf das Verfahren nicht angemessen ist.
Bei der Ermittlung eines solchen Zuschlages ist darauf abzustellen, ob das Verfahren in qualitativer und quantitativer Hinsicht einem sogenannten Normalverfahren entspricht oder aber darüber hinausgegangen ist.
Zur Begründung führt der vorläufige Insolvenzverwalter die folgenden Punkte auf:
1. Betriebsfortführung
2.Vorbereitung übertragende Sanierung
3. Arbeitsverhältnisse/Arbeitsrecht/Sonderaufgaben (Arbeitgeberfunktion, mehr als 20 Arbeitnehmer, Insolvenzgeld, Abwicklung von Arbeitsverhältnissen)
4. verschiedene Betriebsstätten.
Auf die zutreffenden weiteren Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Im Ergebnis war der in Ansatz gebrachte Gesamtzuschlag nicht zu beanstanden und ist aufgrund der Komplexität des Verfahrens und des erheblichen Mehraufwands des Insolvenzverwalters im Gegensatz zu einem Normalverfahren gerechtfertigt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 20.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 4/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH, Birkenweg 9, 37639 Bevern (AG Hildesheim, HRB 110567), vertr. d.: Detlef Heitmüller, Mühlengasse 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gl…
10 IN 4/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Neuhaus Güldenmoor GmbH, Birkenweg 9, 37639 Bevern (AG Hildesheim, HRB 110567), vertr. d.: Detlef Heitmüller, Mühlengasse 2, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, den 27.09.2024, 11.00 Uhr,
Saal 33, Karlstraße 15, 37603 Holzminden.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- die Veräußerung des immateriellen Vermögenswertes, des beweglichen Anlagevermögens sowie des Umlaufvermögens der Schuldnerin.
- Ermächtigung des Insolvenzverwalters im Hinblick auf die Forderungen der Schuldnerin aus Lieferungen und Leistungen, Schadensersatzansprüchen und Forderungen aus noch zu ermittelnden Anfechtungsansprüchen, nach eigenen pflichtgemäßen Ermessen Dritte mit der Ermittlung komplexer Ansprüche und mit der Erstellung der erforderlichen Dokumentation zu Lasten der Insolvenzmasse mit einem Erfolgshonorar von maximal 15 Prozent zu beauftragen, die Forderung gerichtlich durchzusetzen und Vergleiche über die einzelnen Forderungen abzuschließen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 21.08.2024
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