Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schloss Sicherheitsdienst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 34988
EUID
DEG1312.HRB34988
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 99/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hartwig Albers
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
12.12.2025
Prüfungsstichtag
16.02.2026
Schlusstermin
29.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Sicherheitsdienst GmbH ist eröffnet. Der Verwalter, Rechtsanwalt Hartwig Albers, hat am 12.12.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Das Gericht hat am 23.12.2025 die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; der Stichtag für Widersprüche ist der 16.02.2026. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 196.830,89 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 29.706,29 EUR zur Verfügung. Die Vergütung des Verwalters ist durch Beschluss vom 20.04.2026 festgesetzt worden. Für den Schlusstermin mit der Tagesordnung zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis wurde der 29.05.2026 bestimmt. Schriftsätze müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schloss Sicherheitsdienst GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 34988 P), Am Kirchplatz 13, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Petar Samardzic, c/o JVA München, Stadelheimer Str. 12, 81549 München
wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlu…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schloss Sicherheitsdienst GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 34988 P), Am Kirchplatz 13, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Petar Samardzic, c/o JVA München, Stadelheimer Str. 12, 81549 München
wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
wurde bestimmt auf den 29.05.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 20. April 2026, 6.50 IN 99/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schloss Sicherheitsdienst GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 34988 P), Am Kirchplatz 13, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Petar Samardzic, c/o JVA München, Stadelheimer Str. 12, 81549 München
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berück…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schloss Sicherheitsdienst GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 34988 P), Am Kirchplatz 13, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Petar Samardzic, c/o JVA München, Stadelheimer Str. 12, 81549 München
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.50 IN 99/21 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 196.830,89 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 29.706,29 EUR zur Verfügung. Davon sind zunächst die Kosten des Verfahrens zu begleichen, §§ 54, 55 InsO. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schloss Sicherheitsdienst GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 34988 P), Am Kirchplatz 13, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Petar Samardzic, c/o JVA München, Stadelheimer Str. 12, 81549 München
wurde die …
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schloss Sicherheitsdienst GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 34988 P), Am Kirchplatz 13, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Petar Samardzic, c/o JVA München, Stadelheimer Str. 12, 81549 München
wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Hartwig Albers, Kantstraße 164, 10623 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 32.749,72 EUR. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.50 IN 99/21, Amtsgericht Potsdam, 20. April 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schloss Sicherheitsdienst GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 34988 P), Wünsdorf, Am Kirchplatz 13, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Petar Samardzic, Weißenseestraße 5, 81539 München
hat der Verwalter am 12.12.2025 einen Antrag auf Festsetzung der…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schloss Sicherheitsdienst GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 34988 P), Wünsdorf, Am Kirchplatz 13, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Petar Samardzic, Weißenseestraße 5, 81539 München
hat der Verwalter am 12.12.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 23. Dezember 2025, 6.50 IN 99/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schloss Sicherheitsdienst GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 34988 P), Wünsdorf, Am Kirchplatz 13, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Petar Samardzic, Weißenseestraße 5, 81539 München
wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schloss Sicherheitsdienst GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 34988 P), Wünsdorf, Am Kirchplatz 13, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Petar Samardzic, Weißenseestraße 5, 81539 München
wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 16.02.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 23. Dezember 2025, 6.50 IN 99/21
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