Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 203283
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Insolvenzprofil
Schlote Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 203283
EUID
DEP2408.HRB203283
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
55 IN 15/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2025 , 09:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.06.2025
Berichtstermin
03.07.2025 , 09:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 12.03.2025 hat das Amtsgericht Hildesheim im Antragsverfahren über das Vermögen der Schlote Holding GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Manuel Sack zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Schuldnerin ist berechtigt, ihr Vermögen unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters weiter zu verwalten. Am 01.05.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet. Der Sachwalter bleibt Rechtsanwalt Manuel Sack. Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 03.06.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 03.07.2025 um 09:30 Uhr im Amtsgericht Hildesheim angesetzt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Schlote Holding GmbH ist am 01.05.2025 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor waren im Antragsverfahren am 12.03.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Bestellung von Rechtsanwalt Manuel Sack zum vorläufigen Sachwalter sowie die Anordnung der vorläufigen Eige…
Über das Vermögen der Schlote Holding GmbH ist am 01.05.2025 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor waren im Antragsverfahren am 12.03.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Bestellung von Rechtsanwalt Manuel Sack zum vorläufigen Sachwalter sowie die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung und die Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten. Im eröffneten Verfahren wurde ebenfalls die Eigenverwaltung angeordnet. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Manuel Sack. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 03.06.2025 beim Sachwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 03.07.2025 um 09:30 Uhr vor dem Amtsgericht Hildesheim angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 15/25 : Über das Vermögen der Schlote Holding GmbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 203283), vertr. d.: 1. Jürgen Schlote, (Geschäftsführer), 2. Carsten Schulz, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2025 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Manuel Sack, W…
55 IN 15/25 : Über das Vermögen der Schlote Holding GmbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 203283), vertr. d.: 1. Jürgen Schlote, (Geschäftsführer), 2. Carsten Schulz, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2025 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.06.2025 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 03.07.2025, 09:30 Uhr, Saal 3, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 02.05.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 15/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote Holding GmbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 203283), vertr. d.: 1. Jürgen Schlote, (Geschäftsführer), 2. Carsten Schulz, (Geschäftsführer), ist am 12.03.2025 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum …
55 IN 15/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote Holding GmbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 203283), vertr. d.: 1. Jürgen Schlote, (Geschäftsführer), 2. Carsten Schulz, (Geschäftsführer), ist am 12.03.2025 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 12.03.2025
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
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55 IN 15/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote Holding GmbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 203283), vertr. d.: 1. Jürgen Schlote, (Geschäftsführer), 2. Carsten Schulz, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 12.03.2025 angeordneten …
55 IN 15/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote Holding GmbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 203283), vertr. d.: 1. Jürgen Schlote, (Geschäftsführer), 2. Carsten Schulz, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 12.03.2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 23.04.2025
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