Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 202690
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schlote Saar GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 202690
EUID
DEP2408.HRB202690
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
55 IN 53/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Liese
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
GÖRG Insolvenzverwaltung
Adresse
Uhlemeyerstr. 9, 30175 Hannover
Telefon
0511/64200-790
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.10.2024
Eröffnung
01.12.2024 , 12:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.01.2025
Berichtstermin
11.02.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
11.02.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Schlote Saar GmbH in Harsum ist am 17.10.2024 im Antragsverfahren gemäß § 270a Abs. 1 InsO vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Rechtsanwalt Stefan Liese ist zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden, wobei die Antragstellerin unter dessen Aufsicht über das Vermögen verfügen darf. Am 01.12.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der vorläufige Sachwalter führt nunmehr die Funktion des Sachwalters im eröffneten Verfahren aus. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 17.01.2025 bei dem Sachwalter anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind angewiesen, Leistungen an den Sachwalter zu erbringen. Für den 11.02.2025 ist eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin angesetzt, in der über die Person des Sachwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Verfahrensschritte entschieden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
$T1 Internetveröffentlichung
55 IN 53/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote Saar GmbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 202690), vertr. d.: 1. Jürgen Schlote, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), 2. Carsten Schulz, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum, (Geschäft…
$T1 Internetveröffentlichung
55 IN 53/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote Saar GmbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 202690), vertr. d.: 1. Jürgen Schlote, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), 2. Carsten Schulz, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), ist am 17.10.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung, Uhlemeyerstr. 9, 30175 Hannover, Tel.: 0511/64200-790, Fax: 0511/64200-799, E-Mail: sliese@goerg.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 17.10.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 53/24: Über das Vermögen der Schlote Saar GmbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 202690), vertr. d.: 1. Jürgen Schlote, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), 2. Carsten Schulz, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2024 um 12:50 Uhr das Insolvenzverfahre…
55 IN 53/24: Über das Vermögen der Schlote Saar GmbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 202690), vertr. d.: 1. Jürgen Schlote, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), 2. Carsten Schulz, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2024 um 12:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung, Uhlemeyerstr. 9, 30175 Hannover, Tel.: 0511/64200-790, Fax: 0511/64200-799, E-Mail: sliese@goerg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.01.2025 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 11.02.2025, 10:00 Uhr, Saal 3, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 02.12.2024
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