Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schlüter GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Ahornring 3, 82024 Taufkirchen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 215320
EUID
DED2601V.HRB215320
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1502 IN 3568/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Florian Loserth
Kanzlei
Berater-Kanzlei Bayern
Adresse
Herzogstraße 9, 80803 München
Telefon
+49 (89) 613 72 85 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.10.2025 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Bewachungsgewerbe, Facility-Management und Gebäudereinigung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über den Insolvenzantrag der Schlüter GmbH ist am 19.10.2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Rechtsanwalt Florian Loserth ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Zudem ist angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufige Insolvenzverwalters wirksam sind; diese Anordnung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 1502 IN 3568/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Schlüter GmbH, Ahornring 3, 82024 Taufkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Schlüter Andreas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 215320
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Weidinger Till, Sophienstr…
Az.: 1502 IN 3568/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Schlüter GmbH, Ahornring 3, 82024 Taufkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Schlüter Andreas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 215320
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Weidinger Till, Sophienstraße 2, 80333 München, Gz.: 192925
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 19.10.2025 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Florian Loserth, Herzogstraße 9, 80803 München, Telefon: +49 (89) 613 72 85 0, Telefax: +49 (89) 613 72 85 51, Email: anwalt@berater-kanzlei.bayern.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.10.2025
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