Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 722407
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schmid & Schmid GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 722407
EUID
DEB8535.HRB722407
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
82 IN 187/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
15.02.2021
Forderungsanmeldefrist
15.08.2024
Verteilungstermin
24.10.2024
Forderungsanmeldefrist
03.03.2025
Widerspruchsfrist
27.03.2025
Schlusstermin
26.03.2026
Aufhebung
10.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Aufstellung, der Vertrieb und die Instandhaltung von Spielautomaten, Unterhaltungsautomaten und Warenautomaten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmid & Schmid GmbH ist am 15.02.2021 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Martin Bauer. Im Verfahren sind Insolvenzforderungen in Höhe von 492.188,86 Euro sowie Nachrangforderungen in Höhe von 77.615,50 Euro angemeldet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen bis zum 03.03.2025 anzumelden. Ein Widerspruch gegen die Forderungsprüfung ist im schriftlichen Verfahren möglich. Der Insolvenzverwalter hat eine Erhöhung seiner Vergütung sowie Zuschläge beantragt. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Beteiligten bis einschließlich 26.03.2026 Gelegenheit haben, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Der Verteilungsverzeichnis liegt beim Amtsgericht Heidelberg zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmid & Schmid GmbH ist am 15.02.2021 eröffnet worden. Im Laufe des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Am 24.10.2024 wurde eine Abschlagsverteilung in Höhe von 295.313,32 Euro auf Gläubigerforderungen von 492.188,86 Euro vollzogen. Der Insolvenzverwalter …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmid & Schmid GmbH ist am 15.02.2021 eröffnet worden. Im Laufe des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Am 24.10.2024 wurde eine Abschlagsverteilung in Höhe von 295.313,32 Euro auf Gläubigerforderungen von 492.188,86 Euro vollzogen. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Martin Bauer hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Ein Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgten im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 26.03.2026 Einwendungen zu erheben. Die Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO beliefen sich auf insgesamt 492.188,86 Euro und konnten zu 100 % bedient werden. Nachrangforderungen gem. § 39 InsO in Höhe von 77.615,50 Euro wurden ebenfalls zu 100 % ausgeglichen. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, Az.: 82 IN 187/20, des Amtsgerichts Heidelberg, Insolvenzgericht, betragen die angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO insgesamt 492.188,86 Euro. Vorbehaltlich weiterer Massekosten und M…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, Az.: 82 IN 187/20, des Amtsgerichts Heidelberg, Insolvenzgericht, betragen die angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO insgesamt 492.188,86 Euro. Vorbehaltlich weiterer Massekosten und Masseschul-den können die Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO zu 100 % bedient werden.
Gemäß § 39 InsO wurden Nachrangforderungen der Gläubiger in Höhe von insgesamt 77.615,50 Euro angemeldet. Vorbehaltlich weiterer Massekosten und Masseschulden können auch die Nachrangforderungen gem. § 39 InsO zu 100 % ausgeglichen werden.
Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsichtnahme für die Verfahrens-beteiligte bei dem Amtsgericht Heidelberg, Insolvenzgericht, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg, aus.
Amtsgericht Heidelberg -Insolvenzgericht- 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 187/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins …
82 IN 187/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.03.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 187/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden A…
82 IN 187/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Martin Bauer, Gothestraße 8, 69115 Heidelberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 13.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.008.615,00 EUR auszugehen.Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 60 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 13.01.2026 sowie dem Antrag vom 19.02.2025 wird Bezug genommen.
Es war nach Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände der im vorliegenden Verfahren erbrachten und über das Maß eines Normverfahrens hinausgehenden Arbeitsleistung des Insolvenzverwalters ein Übersteigen des Regelsatzes um 60 % gerechtfertigt. Hierbei war insbesondere der erheblich erhöhte Arbeits- und Zeitaufwand durch
- die besonderen, tatsächlichen und rechlichen Probleme aufgrund des komplexen, schwierigen
und langwierigen Einzug des Anpruchs gegen Herrn Fritz Schmidt
- die lückenhafte Buchhaltung/Belegwesen
- die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei aufgrund deren Ermittlungen
im Rahmen der Kriminalinsolvenz
- die Beauftragung rückständiger Jahresabschlusse und betrieblicher Steuererklärungen
aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung
- die Erstellung der steuerlicher Erklärungen nach Insolvenzeröffnung
- die Prüfung des Einstellungsgrundes gem. § 212 sowie die umfangreiche Prüfung im
steuerrechtlchen Sinne
angemessen zu berücksichtigen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 187/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Lars Schmid und Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachtr…
82 IN 187/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführer Lars Schmid und Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 05.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 187/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Es wurde eine Vergütung un…
82 IN 187/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Es wurde eine Vergütung und über die gesetzliche Vergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 145 % für d. Insolvenzverwalter/in beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg (Insolvenzgericht) eingesehen werden. Etwaige Stellungnahmen können binnen zwei Wochen eingereicht werden.
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Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 187/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 15.02.2021 er…
82 IN 187/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 15.02.2021 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 03.03.2025 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Michael Bauer
O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim
Telefon: 0621 53392264
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 27.03.2025, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 11.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 31.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 187/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalt…
82 IN 187/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
82 IN 187/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -
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findet mit Zustimmung des Gerichts Absc…
82 IN 187/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmid & Schmid GmbH, Jahnstraße 4/13, 69207 Sandhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mascha Schmid, geb. Bender
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722407
- Schuldnerin -
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findet mit Zustimmung des Gerichts Abschlagsverteilung gem. § 187 Abs. 2 Inso statt. Verfügbar sind 295.313,32 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 492.188,86 Euro.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gegen dieses Verteilungsverueichnis können binnen 3 Wochen Einwendungen erhoben werden. Diese sind Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Insolvenzgericht Heidlenerg einzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 24.10.2024
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