Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schmid, Susanne Anna
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lötscher Weg 54, 41334 Nettetal
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRA 6767
EUID
DER1402.HRA6767
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 38/21
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.05.2024
Festsetzung Vergütung vorl. Verwalterin
13.08.2024
Frist Versagungsantrag Restschuldbefreiung
11.02.2025
Prüfungstermin
24.02.2025
Restschuldbefreiung erteilt
27.02.2025
Frist Stellungnahme Schlussverteilung
25.03.2026
Festsetzung Vergütung Verwalterin
01.06.2026
Schlussverteilung zugestimmt
02.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Susanne Anna Schmid, Inhaberin der Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K., wird vom Amtsgericht Krefeld bearbeitet. Die Insolvenzverwalterin ist seit dem 01.01.2022 im Amt. Im April 2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 23.05.2024 festgelegt war. Im Juli 2024 lag der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen zur Einsicht aus. Am 01.06.2026 wurden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt; die Masse belief sich auf 196.832,52 EUR, woraus eine Regelsatzvergütung von 32.612,44 EUR resultierte. Am 02.06.2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt, wobei Forderungen in Höhe von 176.346,89 EUR im Range des § 38 InsO mit einem Verteilungsbetrag von 88.314,90 EUR berücksichtigt wurden. Am 25.03.2026 endete die Frist zur Stellungnahme im schriftlichen Verfahren zum Schlusstermin. Mit Beschluss vom 27.02.2025 ist der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Susanne Anna Schmid, Inhaberin der Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K., wird vom Amtsgericht Krefeld bearbeitet. Zunächst wurden vorläufige Maßnahmen ergriffen und die Vergütung der vorläufigen Verwalterin festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachtr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Susanne Anna Schmid, Inhaberin der Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K., wird vom Amtsgericht Krefeld bearbeitet. Zunächst wurden vorläufige Maßnahmen ergriffen und die Vergütung der vorläufigen Verwalterin festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei verschiedene Stichtage (23.05.2024, 24.02.2025) genannt wurden. Die endgültige Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Astrid Eden wurden festgesetzt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt; für die Gläubiger steht ein Betrag von 88.314,90 EUR zur Verfügung, während Forderungen in Höhe von 176.346,89 EUR angemeldet waren. Mit dem Beschluss vom 27.02.2025 ist der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt worden. Ein weiterer Termin für Stellungnahmen zur Schlussverteilung ist für den 25.03.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsa…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Marco Dohmen, Heiligenstraße 75, 41751 Viersen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
25.03.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin und des vorl. Insolvenzverwalters
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 47 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 38/21
Amtsgericht Krefeld, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, geboren am 26.01.1967, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
wird die Prüfung d…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, geboren am 26.01.1967, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.
92 IN 38/21
Amtsgericht Krefeld, 23.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, geboren am 26.01.1967, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
liegt der Antrag a…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, geboren am 26.01.1967, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
liegt der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin zur Einsichtnahme bei dem Insolvenzgericht des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld aus. Anmerkungen und Stellungnahmen können binnen 2 Wochen, beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung bei vorgenanntem Insolvenzgericht eingereicht werden.
92 IN 38/21
Amtsgericht Krefeld, 05.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsa…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Marco Dohmen, Heiligenstraße 75, 41751 Viersen
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Astrid Eden, Schillerstraße 58, 41061 Mönchengladbach
wurden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 01.01.2022 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 196.832,52 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 32.612,44 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 18 Gläubigern auf 1.820,00 EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.01.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 47 eingesehen werden.
92 IN 38/21
Amtsgericht Krefeld, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, geboren am 26.01.1967, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
hat das Gericht de…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, geboren am 26.01.1967, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 176.346,89 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 88.314,90 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 47 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
92 IN 38/21
Amtsgericht Krefeld, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, geboren am 26.01.1967, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
wird der Schuldner…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, geboren am 26.01.1967, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
wird der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt (§ 300 InsO). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§ 301, 38 InsO).
Unbeschadet dessen bleibt der Insolvenzbeschlag hinsichtlich des Vermögens und des massezugehörigen Neuerwerbs bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens aufrechterhalten und eine Verteilung an die Insolvenzgläubiger möglich.
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
92 IN 38/21
Amtsgericht Krefeld, 27.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsa…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Marco Dohmen, Heiligenstraße 75, 41751 Viersen
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag der Schuldnerin auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 11.02.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen (§§ 289; 290 InsO).
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell von der Insolvenzverwalterin abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 aus.
Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschl. vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 247/08) hat das Insolvenzgericht unbeschadet des Umstands, dass das Insolvenzverfahren noch andauert, nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung von Amts wegen über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden (§ 300 InsO). Eine Ankündigung der Restschuldbefreiung gemäß § 291 InsO entfällt ebenso wie die sich dem Insolvenzverfahren üblicherweise anschließende Wohlverhaltensperiode.
Kann, wie vorliegend, noch kein Schlusstermin abgehalten werden, muss die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders und der Schuldnerin in einer Form erfolgen, die der Anhörung im Schlusstermin nach § 289 Abs. 1 InsO entspricht.
Dies kann in einer gesonderten Gläubigerversammlung oder gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren erfolgen.
Das Gericht hat vorliegend das schriftliche Verfahren angeordnet. Falls Sie die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen wollen, muss der Antrag, der auf einen oder mehrere Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützten ist, bis zum 11.02.2025 schriftlich einschließlich der vollständigen Unterlagen zur Glaubhaftmachung bei Gericht eingegangen sein.
92 IN 38/21
Amtsgericht Krefeld, 24.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, geboren am 26.01.1967, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
wird die Prüfung d…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, geboren am 26.01.1967, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.
92 IN 38/21
Amtsgericht Krefeld, 24.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, geboren am 26.01.1967, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
sind die Vergütung…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, geboren am 26.01.1967, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Krefeld, Zimmer Nr. H 047 eingesehen werden.
92 IN 38/21
Amtsgericht Krefeld, 13.08.2024
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