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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ines Monika Schmidt ist die Abtretungsfrist am 04.04.2025 endete. Der Schuldnerin, der Insolvenzverwalterin und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, sofern bis zum Ende der Anhörungsfrist kein schriftlicher Versagungsantrag beim Insolvenzgericht gestellt wird. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Das Verfahren ist noch nicht beendet.
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