Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 23501
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Insolvenzprofil
Schmidt, Karsten
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heckinghauser Str. 21-31, 42289 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRA 23501
EUID
DER1608.HRA23501
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 711/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Schoß
Adresse
Turmhof 15, 42103 Wuppertal
Termine & Fristen
Ende der Wohlverhaltenszeit
01.12.2023
Aufhebung
07.07.2026 , 08:42 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Karsten Schmidt, Inhaber der Firma Karsten Schmidt Möbelwerkstatt e.K., ist am 07.07.2026 um 8:42 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Zuvor endete die Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners, die sog. Wohlverhaltenszeit, am 01.12.2023. Mit der Aufhebung steht nunmehr die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an (§ 300 InsO). Die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, erhielten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen ab öffentlicher Bekanntmachung. Für den Fall eines Versagungsantrags galten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltenszeit. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Schoß.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 711/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Karsten Schmidt, Lindenbergstraße 6, 58332 Schwelm, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 23501 eingetragenen Firma Karsten Schmidt Möbelwerkstatt e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Recht…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 711/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Karsten Schmidt, Lindenbergstraße 6, 58332 Schwelm, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 23501 eingetragenen Firma Karsten Schmidt Möbelwerkstatt e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Geißler & Partner (GKS Rechtsanwälte), Morianstraße 3, 42103 Wuppertal
endet die Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners, die sog. Wohlverhaltenszeit, am 01.12.2023. Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an, § 300 InsO. Die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen ab öffentlicher Bekanntmachung. Falls die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden soll, muss der Antrag einschließlich der vollständigen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Gericht fristgerecht vorliegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltenszeit (§ 300 Abs. 3, §§ 296 bis 298 InsO).
Versagungsanträge nach § 290 InsO können nur gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 297a InsO vorliegen.
Hinweis:
Der Versagungsantrag ist neben anderen Voraussetzungen insbesondere nur dann zulässig, wenn
a) einer der abschließend aufgezählten Versagungsgründe nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 - 4, Abs. 2 InsO (Verstoß gegen die dort genannten Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode) oder
b) wenn der Schuldner in dem Zeitraum zwischen Schlusstermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wird und
c) der Versagungsgrund durch konkrete Tatsachen schlüssig vorgetragen und glaubhaft gemacht wird.
Wird der Versagungsgrund auf die Verletzung von Obliegenheiten gestützt, ist glaubhaft zu machen, dass hierdurch eine konkrete Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger eingetreten ist.
Fehlende oder geringe Ausschüttungen an die Gläubiger sind alleine kein Versagungsgrund.
145 IN 711/17
Amtsgericht Wuppertal, 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 711/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Karsten Schmidt, Lindenbergstraße 6, 58332 Schwelm, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 23501 eingetragenen Firma Karsten Schmidt Möbelwerkstatt e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsan…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 711/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Karsten Schmidt, Lindenbergstraße 6, 58332 Schwelm, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 23501 eingetragenen Firma Karsten Schmidt Möbelwerkstatt e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Geißler & Partner (GKS Rechtsanwälte), Morianstraße 3, 42103 Wuppertal
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Schoß, Turmhof 15, 42103 Wuppertal
wird heute, am 07.07.2026, um 8:42 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 711/17
Amtsgericht Wuppertal, 07.07.2026
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